51 hessische Städte und Gemeinden werden weiterhin die Fehlbelegungsabgabe von Mieterinnen und Mietern von Sozialwohnungen erheben, wenn deren Einkommen im Laufe der Zeit die Einkommensgrenzen der Sozialwohnungsberechtigung um mindestens 20 Prozent übersteigt.

Die „Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen“ sind mit dem Deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet worden.

Die Enquetekommission „Mobilität der Zukunft in Hessen 2030“ wird am Montag, 26. April 2021, mit drei Impulsvorträgen in die Sacharbeit einsteigen.

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