Im Strafverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister einer nordhessischen Kleinstadt wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung von drei in einem im Gemeindegebiet befindlichen Teich ertrunkenen Kinder hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am Montag den Angeklagten freigesprochen. Es konnte nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass der Angeklagte für das Unglück strafrechtlich verantwortlich ist.

Im Jahr 2022 sind 75 360 Hessinnen und Hessen verstorben und damit 4 Prozent oder 3 090 Personen mehr als im Jahr 2021. Herz-Kreislauf-Erkrankungen waren mit gut einem Drittel (35 Prozent) aller Todesfälle die häufigste Todesursache im Jahr 2022 in Hessen. Die Anzahl der hieran Verstorbenen stieg gegenüber dem Jahr 2021 um 6 Prozent auf 26 570.

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