Kraftanstrengungen bei Krankenhausfinanzierung

Hessen
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Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) hat den oppositionellen Vorstoß zu einer gesetzlichen Änderung der Regelung über die Refinanzierung der Investitionsfördermittel für Hessens Krankenhäuser als wirkungslos zurückgewiesen.

„Allein 2024 hat die Koalition im Haushalt im Bereich der Pauschalförderung 390 Millionen Euro veranschlagt. Eine Rekordsumme. Wenn wir dann die anderen im Hessischen Krankenhausgesetz geregelten Förderprodukte dazu nehmen, kommen wir auf rund 410 Millionen Euro“, führte Minister Klose im Landtag aus. Diese 410 Millionen Euro seien nach Krankenhausgesetz (§30) von Land, Landkreisen und kreisfreien Städten zu tragen. „Würde der Gesetzentwurf – so wie er formuliert ist – jetzt beschlossen, passiert bei den Krankenhäusern: gar nichts. Es bleibt bei den 410 Millionen Euro.“ Der Entwurf bezwecke lediglich eine Umverteilung der Refinanzierung der Fördermittel, bringe aber keinen einzigen Euro mehr für die Krankenhäuser – „im Gegensatz zu dem, was die die Landesregierung tragenden Fraktionen mit dem Doppelhaushalt ermöglicht haben.“

Kein Krankenhaus habe sich beschwert – im Gegenteil: „Unsere gewaltigen Kraftanstrengungen werden ausdrücklich von der Hessischen Krankenhausgesellschaft und dem Klinikverbund Hessen anerkannt, zuletzt auch beim Zukunftskongress des Klinikverbunds vor wenigen Wochen. Ich zitiere den Klinikverbund: ‚Wir begrüßen die Bereitstellung und Erhöhung der dringend benötigten Investitionsmittel und wissen die Kraftanstrengung zu würdigen, die das Land Hessen und das Sozialministerium unternimmt, um die Krankenhäuser zu unterstützen“, sagte Klose.

Der Minister verwies darauf, dass das Land – aller finanziellen Herausforderungen zum Trotz – seine Investitionsfördermittel seit Beginn der Legislaturperiode nahezu verdoppelt hat und dass die Investitionsfähigkeit mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 erneut deutlich gestärkt werde: Die 380 Millionen Euro für die Pauschalförderung in diesem Jahr steigen im nächsten Jahr auf 390 Millionen Euro. Hinzu kommt das Landes-Sonderinvestitionsprogramm von jeweils 40 Millionen Euro in diesen beiden Jahren. Zusammen mit den weiteren Fördermitteln, die für die Teilnahme der Krankenhäuser am Krankenhausstrukturfonds II, am Krankenhauszukunftsfonds, für die Finanzierung des Sonderprogramms Darlehensfinanzierung und die Mietförderung bereitgestellt werden, macht das fast eine Milliarde Euro – damit nehme Hessen auch in der Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung der Deutschen Krankenhausgesellschaft bundesweit einen Spitzenplatz ein, so der Minister.

Klose ging auch auf die Empfehlungen der Regierungskommission für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung ein, die einen wichtigen Impuls für die Diskussion über die notwendige Reform der Krankenhausstrukturen in Deutschland darstellten: „Die Länder sind grundsätzlich einig, dass die Vorschläge der Kommission eine Grundlage dafür sind, die Krankenhausstruktur zu sichern und ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten. Um diesen Prozess zu begleiten, knüpfen wir in Hessen an unsere bewährte und sektorenübergreifende Zusammenarbeit an: Denn wir beteiligen die Akteur*innen über den dafür gesetzlich vorgesehenen Landeskrankenhausausschuss an unseren Überlegungen und beziehen ihre Impulse aus der Praxis ein“, sagte Klose.



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