Hessen schreibt Unabhängigkeit der Fluglärmkommission fest

Hessen
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Hessen sichert die Unabhängigkeit der Fluglärmkommission für den Frankfurter Flughafen gesetzlich ab.

Der am Mittwoch von Verkehrsstaatssekretär Jens Deutschendorf in den Landtag eingebrachte Entwurf stellt klar, dass die Geschäftsführung der Kommission nicht dem Wirtschaftsministerium untersteht: „In anderen Bundesländern wird diese Aufgabe von Ministerialbediensteten wahrgenommen“, sagte Deutschendorf. „In Hessen haben wir das 2011 geändert, und diese bewährte Praxis schreiben wir jetzt fest.“ Ferner regelt das Gesetz Finanzierung und Zusammensetzung des seit 1966 bestehenden Gremiums. 

„Das Rhein-Main-Gebiet beherbergt einen der bedeutendsten Flughäfen Europas“, sagte der Staatssekretär. „Er verursacht aber auch erhebliche Belastungen für die umliegenden Kommunen und ihre Bewohnerinnen und Bewohner. Die Frankfurter Fluglärmkommission leistet wertvolle und konstruktive Arbeit im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Mit dem Gesetz festigen wir ihre Stellung dauerhaft. Hessen bleibt Vorreiter beim Fluglärmschutz.“ 

Die Bestimmungen im Einzelnen: 

⦁ Mitgliedschaft: Der Kommission gehören Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Luftverkehrswirtschaft, Bürgerinitiativen und Behörden an. Als maßgebliches Kriterium für die Aufnahme einer Kommune fixiert das Gesetz deren objektiv messbare Lärmbetroffenheit.
⦁ Finanzierung: Das Land finanziert Sach- und Personalkosten mit 130.000 Euro jährlich. Das Geld fließt an einen Trägerverein und damit nicht mehr über eine der beteiligten Kommunen.
⦁ Geschäftsführung: Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer wird vom Vorsitzenden der Kommission im Einvernehmen mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium berufen und vom Trägerverein eingestellt. Die Geschäftsführung ist ausschließlich an die Entscheidungen der Kommission und die Weisungen des bzw. der Vorsitzenden gebunden. Das Wirtschaftsministerium hat gegenüber der Fluglärmkommission keine Weisungsbefugnis.
⦁ Transparenz: Die Praxis, nach jeder Sitzung Beratungsunterlagen und Ergebnisse auf der Internetseite der Kommission zu veröffentlichen, wird festgeschrieben.



PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von WETTERAU.NEWS!

online werben