Hessen ändert Landesbauordnung

Hessen
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Für den Ausbau der erneuerbaren Energien ändert Hessen die Landesbauordnung.

Die beiden Klarstellungen bestimmen, dass  
⦁ die Ende 2022 eingeführte Photovoltaik-Pflicht für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen auch gilt, wenn das Vorhaben keiner Baugenehmigung bedarf. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Parkplatz nicht Teil eines Gesamtvorhabens wie eines großen Einzelhandels- oder Bürogebäudes ist. Ferner wird festgeschrieben, dass
⦁ Zufahrtswege zu Windanlagen-Bauplätzen keiner eigenen Baugenehmigung bedürfen. Hessen reagiert damit auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, der wegen des Fehlens einer solchen Genehmigung ein Windkraftprojekt im Reinhardswald gestoppt hatte.
„Wir wollen Hessen bis 2045 klimaneutral machen und unseren Strom- und Wärmebedarf ausschließlich aus erneuerbaren Quellen decken – sauber, sicher, bezahlbar und unabhängig von Gas, Öl, Kohle und Atom“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Jens Deutschendorf am Mittwoch bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Hessischen Landtag. „Mit den beiden Änderungen beseitigen wir verbliebene rechtliche Unklarheiten, die zu unnötigen Verzögerungen führen könnten.“

Der Entwurf regelt zudem die Zuständigkeit für den Vollzug der bundesweit geltenden Pflicht zur Optimierung von Gasheizungen. Sie wird den Landkreisen, Großstädten und kreisangehörigen Kommunen mit eigener Bauaufsicht zugewiesen.



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