Kontrolle von Zierpflanzen auf Gentechnik

Hessen
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Alle Pflanzenstecklinge, die seit November 2020 bei der Einfuhr nach Hessen untersucht wurden, waren frei von Gentechnik.

"Es ist bekannt, dass an zahlreichen Zierpflanzenarten Versuche mit gentechnischen Methoden durchgeführt werden, um neue Blütenfarben und -formen zu züchten. Seit dem ersten Fund bei Petunien im Jahr 2017 haben wir unser Untersuchungsprogramm deshalb kontinuierlich ausgeweitet. In diesem Jahr wurden 219 Stecklinge von Begonien, Zauberglöckchen, Chrysanthemen, Orchideen, Pelargonien und Petunien analysiert und sie waren erfreulicherweise nicht gentechnisch verändert“, bestätigt Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne).

Die Zierpflanzen wurden direkt am Frankfurter Flughafen, als größte Eintrittspforte nach Deutschland, kontrolliert. Da Zierpflanzen keine Partienummer wie landwirtschaftliches Saatgut haben, ist eine Rückverfolgung der einzelnen Chargen kaum mehr möglich, wenn sie erst einmal an Gärtnereien und Pflanzenmärkte ausgeliefert wurden.

Auch bei den routinemäßig vor Beginn der Aussaat untersuchten Ackerkulturen Mais und Zuckerrüben waren in Hessen alle Ergebnisse negativ. Bundesweit gab es fünf Positivbefunde bei 439 Proben von Maissaatgut. Obwohl vor allem in den USA und in Südamerika in großem Umfang gentechnisch veränderter Mais angebaut und weltweit gehandelt wird, bewegt sich der Anteil verunreinigter Saatgutpartien in Deutschland in den letzten Jahren auf einem konstant niedrigen Niveau. Dies bestätigt die Wirksamkeit des bundesweit abgestimmten Überwachungskonzepts. In den weiteren stichprobenartig untersuchten Kulturen wie Sommerraps, Weißer Senf, Lein, Zucchini, Roter Rübe, Tomate und Soja wurden in keinem Fall Spuren von Gentechnik nachgewiesen.

Um dieses hohe Niveau halten zu können, ist es für die Überwachungsbehörden wichtig, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten. Durch den zunehmenden Einsatz neuer molekularbiologischer Techniken stoßen die bisher eingesetzten Nachweismethoden zunehmend an ihre Grenzen. Im Juli 2018 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass auch Organismen, die durch die neuen Mutagenesetechniken erzeugt werden, ausnahmslos als Gentechnik einzustufen sind und deshalb von den zuständigen Behörden überwacht werden müssen. Methoden wie die Ganzgenomsequenzierung, deren Etablierung aktuell beim Hessischen Landeslabor vorangetrieben wird, werden dadurch zunehmend an Bedeutung für die Überwachung von gentechnisch veränderten Organismen gewinnen.



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