Sozialgericht Kassel: Pilotierung der elektronischen Akte

Hessen
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Die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) und der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts, Dr. Alexander Seitz, haben am Mittwoch das Sozialgericht in Kassel besucht.

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Anlass war die Pilotierung der elektronischen Akte bei dem Gericht. Seit dem 19. April 2021 wird die E-Akten-Software e²A durch die 3. Kammer des Sozialgerichts unter dem Vorsitz des Direktors des Sozialgerichts Vasco Knickrehm genutzt. Seit Mitte Juni wird die Software zudem durch die 2. Kammer des Sozialgerichts pilotiert. Bereits seit 2018 beziehungsweise 2019 wird die elektronische Akte in Hessen am Landgericht Limburg in einer Zivil-Berufungskammer und einer erstinstanzlichen Zivilkammer erprobt.

Eva Kühne-Hörmann unterstrich insbesondere die Bedeutung der Digitalisierung für die Justiz: „Das Vorantreiben der Digitalisierung ist eine der Kernaufgaben der Justiz für die nahe Zukunft. Erst letzte Woche hat die Justizministerkonferenz beschlossen, den Bund in die Pflicht zu nehmen und an den Kosten für einen Pakt für den Rechtsstaat 2.0 zu beteiligen. Ziel muss es sein, Justizleistungen bürgerfreundlich und serviceorientiert auszugestalten und damit den Rechtsstaat noch stärker zu machen.“

„Mit der Pilotierung der elektronischen Akte geht das Sozialgericht Kassel einen großen Schritt voran. Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Digitalisierung der Aktenführung am Sozialgericht mit einigen Vorteilen verbunden. Der Aktenverkehr und die Datenverarbeitung gehen nun deutlich direkter und schneller, aber auch sicherer vonstatten. Zukünftig wird es für die Bürgerinnen und Bürger auch möglich sein, die elektronische Akte über ein Akteneinsichtsportal einzusehen, ohne persönlich zu Gericht zu müssen oder den Weg über einen Anwalt zu wählen“, so die Justizministerin, die weiter ausführte: „Den Bediensteten des Sozialgerichts in Kassel, allen voran dem Direktor des Sozialgerichts, Herrn Knickrehm, bin ich ausgesprochen dankbar für den großartigen und überobligatorischen Einsatz, der im Rahmen der Pilotierung der elektronischen Akte erforderlich ist.“

Die Software e²A ermöglicht von der Bearbeitung des Posteingangs bis zur Erstellung und Versand der gerichtlichen Entscheidung eine vollständig digitale Bearbeitung von Gerichtsverfahren. Besondere Wichtigkeit für die Sozialgerichtsbarkeit hat dabei die Bearbeitung von digitalen Behördenakten, deren Inhalt regelmäßig im Zentrum des Streitstands steht. Hierzu gehört insbesondere die Akte der Bundesagentur für Arbeit, die seit Herbst 2020 ausschließlich elektronisch übersandt wird. e²A ermöglicht es, in diesen Akten Markierungen vorzunehmen und Fundstellen aus der Beiakte mit der Gerichtsakte zu verknüpfen.

„Die Umstellung auf die elektronische Akte stellt einen tiefgreifenden Eingriff in jahrzehntelang geübte Arbeitsweisen der Gerichte dar. Die Digitalisierung birgt aber auch immense Chancen, gerade für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz. Herauszustellen sind insbesondere Faktoren wie Effizienz, Verfügbarkeit, aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Denken Sie nur an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei geschlossener Schule oder Kita mit der elektronischen Akte von Zuhause aus arbeiten können, ohne täglich Aktenberge versetzen zu müssen“, so Eva Kühne-Hörmann über die Vorteile der elektronischen Akte für die Bediensteten.
„Es ist kein Zufall, dass die Sozialgerichtsbarkeit voranschreitet und die elektronische Akte erprobt. Die hessische Sozialgerichtsbarkeit hat sich seit langem schon als besonders IT-affin erwiesen. Das zeigt sich bereits daran, dass in den hessischen Sozialgerichten bereits jetzt Posteingänge in großem Umfang gescannt und digital bearbeitet werden. Gerade der enorme Erfahrungsschatz, was den Einsatz moderner Technologien angeht, war ein tragender Pfeiler für die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Sozialgerichtsbarkeit während der Coronakrise. Der Start des Piloten für die Einführung der elektronischen Akte ist somit ein folgerichtiger Schritt im Rahmen der Innovationsfreude der Sozialgerichtsbarkeit und des Sozialgerichts in Kassel“, sagte der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts, Dr. Alexander Seitz.

„Die Pilotierung der elektronischen Akte in der Sozialgerichtsbarkeit ist nicht mehr und nicht weniger als ein Zeitenwandel. Das Papier, das uns als führendes Medium begleitet hat und für Gerichtsverfahren aller Verfahrensordnungen prägend ist, wird durch die elektronische Aktenbearbeitung abgelöst und ersetzt“, resümierte der Direktor des Sozialgerichts Kassels, Vasco Knickrehm.

Foto (von links): Präsident des Hessischen Landessozialgerichts Dr. Alexander Seitz, Direktor des Sozialgerichts Kassel Vasco Knickrehm und Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. Bildrechte: HMdJ



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