Erneuter Ermittlungserfolg gegen Kinderpornografie

Hessen
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und das Hessische Landeskriminalamt (BAO Fokus) haben bei einer hessenweiten Durchsuchung 35 Männer wegen des Verdachts der Besitzverschaffung und des Besitzes von Kinderpornografie festgenommen (wir berichteten).

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU): „Der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität (ZIT) ist ein erneuter Erfolg im Kampf gegen Kinderpornografie gelungen. Dank der hessischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und ihrer Ermittlungspersonen, die im Rahmen eines geführten Ermittlungskomplexes in den vergangenen drei Tagen hessenweit insgesamt 32 Objekte durchsucht haben, konnten 35 Männer verhaftet werden. Damit zeigen die Ermittlerinnen und Ermittler, dass eine konsequente Strafverfolgung, die die Täter zur Verantwortung zieht, auch im Internet funktioniert. Die ZIT hat bereits in der Vergangenheit Beachtliches erreicht. Zu nennen sind hier insbesondere die Abschaltung der Kinderpornografie-Plattform ‚Boystown‘ und die Zerschlagung des Kinderpornografie-Portals Elysium.“

Zum 1. Juli 2021 wurde die Strafandrohung für den Besitz und die Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte erheblich verschärft und beträgt nunmehr ein bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Vorher wurden diese Taten lediglich mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bestraft. „Für die Anhebung der Strafrahmenobergrenze von drei auf fünf Jahre habe ich mich auf Bundesebene seit 2014 eingesetzt. Und noch immer hat das Bundesjustizministerium nicht alle Forderungen umgesetzt, die für die Bekämpfung von Kinderpornografie und von Missbrauchstaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen notwendig sind. Die Ermittlerinnen und Ermittler brauchen noch mehr Möglichkeiten und Werkzeuge, um effektiv im digitalen Raum vorgehen zu können. Oftmals ist der digitale Fußabdruck der einzige Anhaltspunkt, um an die Täter heranzukommen – diese zu ermitteln, gibt die aktuelle Rechtslage aber nicht her. Ich fordere die Wiedereinführung der Verkehrsdatenspeicherung, um endlich die Opfer zu schützen und nicht die Täter“, sagte Justizministerin Kühne-Hörmann abschließend.



PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von WETTERAU.NEWS!

online werben