Mit 95,3 Millionen Euro unterstützen Bund und Land die Frankfurter Verkehrsgesellschaft (VGF) beim Aufbau eines digitalen Zugsicherungssystems, das Straßen- und U-Bahnen eine dichtere Taktfolge und mehr Fahrkomfort ermöglicht.

Insgesamt zwei Indoorplantagen mit rund 100 erntereifen Cannabispflanzen hoben Ermittler*innen des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main, Dienstsitz Kaiserslautern, am 07.12.2021 bei der Durchsuchung eines Gebäudes im Landkreis Merzig-Wadern aus und sicherten zudem über 320 Gramm bereits verkaufsfertiges Marihuana.

Die Versammlungsbehörde im Frankfurter Ordnungsamt hat mit Verfügung von Donnerstag, 9. Dezember, eine für Samstag, 11. Dezember, angemeldete coronamaßnahmenkritische Versammlung untersagt. Angemeldet war ein mit 1500 erwarteten Teilnehmenden geplanter Demonstrationszug mit Kundgebungen. Unter dem Motto „Schutz der Kinder vor der Corona-Schutzimpfung“ sollte von 15 bis 20.30 Uhr durch die Frankfurter Innenstadt gezogen werden.

Von den zusätzlichen 100.000 Impfdosen, die Hessen aufgrund der Vereinbarung der Minister Jens Spahn (CDU) und  dem hessischen Minister Kai Klose (Grüne) vom Bund erhält, bekommt die Stadt Frankfurt 7.000 Dosen.

Am 1. Dezember nahmen Bundespolizisten am Frankfurter Flughafen einen 31-jährigen Marokkaner fest, nachdem dieser vor den Einsatzkräften über die Lande- und Rollbahn flüchtete. Der Mann war zuvor aus Dubai / Vereinigte Arabische Emirate in Frankfurt angekommen. Nach einem Bustransfer zum Flugsteig B entfernte er sich unerlaubt vom Bus und schlich unerkannt auf das Vorfeld.

Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat am Dienstag den 29-jährigen Taha Al-J. des Völkermordes in Tateinheit mit einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge, einem Kriegsverbrechen gegen Personen mit Todesfolge, Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen gegen Personen in zwei tateinheitlichen Fällen sowie mit Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen und ihn deswegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Mit am Freitag zugestelltem Urteil hat die für das Versammlungsrecht zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main festgestellt, dass die durch die Polizei vorgenommene Auflösung der Versammlung rechtswidrig war. Am Freitag, 03.04.2021, hatte die Anmelderin und Teilnehmerin, die jetzige Klägerin, gegen 15 Uhr per E-Mail bei den Ordnungsbehörden der Stadt Frankfurt am Main eine Versammlung für Sonntag, den 05.04.2020 zwischen 15 und 17 Uhr am Mainufer auf der Römerseite unter dem Motto „Leave no one behind- sofortige Evakuierung der Geflüchteten aus Griechenland und von der griechisch-türkischen Grenze“ angemeldet.

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