Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - hat gegen drei deutsche Staatsangehörige und einen iranischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern Anklage zur Großen Strafkammer am Landgericht Frankfurt am Main erhoben. Einem 52-jährigen Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main wird mit der umfangreichen Anklageschrift vorgeworfen, federführend eine Infrastruktur zur Schleusung von überwie-gend wohlhabenden Ausländern in die Bundesrepublik aufgebaut zu haben.
Dazu soll er über eine von ihm geführte Gesellschaft Wohn- und Gewerbeimmobilien in Pirmasens und Saarbrücken erworben bzw. angemietet haben, um diese für die Einrichtung von Scheinunternehmen und Scheinwohnsitzen zur Erlangung von Aufenthaltserlaubnissen zu nutzen. In jedenfalls insgesamt 20 Fällen soll der Angeschuldigte in den Jahren 2021 bis 2023, gemeinsam mit den weiteren Angeschuldigten, Mandanten aus China, dem Iran, dem Irak, dem Sudan, der Türkei und dem Vietnam bei der Erlangung von illegalen Aufenthaltserlaubnissen in Deutschland beraten und unterstützt haben. Zur Erlangung von Aufenthaltserlaubnissen für die einzelnen Mandanten sollen Scheinunternehmen in einem Immobilienkomplex in Pirmasens sowie in zwei Gewerbeimmobilien in Saarbrücken gegründet worden, bzw. dort Scheinwohnsitze eingerichtet und Scheinarbeitsverträge abgeschlossen worden sein, um Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu täuschen. Für die Schleusungen soll der Angeschuldigte jeweils ein Entgelt in Höhe von 20.000 Euro bis 35.000 Euro erhalten haben.
Einer 49-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Saarbrücken wird vorgeworden, die Betreuung des Standorts in Pirmasens übernommen und jedenfalls in 17 Schleusungsfällen mitgewirkt zu haben. Im Rahmen der bandenmäßigen Abrede soll sie, in einem in dem Immobilienkomplex eingerichteten „Business Center“, die für die eingerichteten Scheinfirmen und Scheinwohnsitze bestimmte Post entgegengenommen und an die dort gemeldeten bzw. als Unternehmensverantwortliche erfassten Personen elektronisch weitergeleitet haben, um den Anschein einer Geschäftstätigkeit bzw. eines regulären Wohnsitzes aufrecht zu erhalten. Zudem soll sie für die Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen für diesen Personenkreis verantwortlich gewesen sein.
Einer weiteren 48-jährigen aus Saarbrücken wird vorgeworfen, die Betreuung des Standorts in Saarbrücken übernommen und an 14 Schleusungsfällen mitgewirkt zu haben. Sie soll im Rahmen der bandenmäßigen Abrede den Standort in Saarbrücken betreut, die dort für die eingerichteten Scheinfirmen und Scheinwohnsitze bestimmte Post entgegengenommen sowie an die dort gemeldeten bzw. als Unternehmensverantwortliche erfassten Personen elektronisch weitergeleitet haben. Sie soll diesen Personenkreis zudem in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Behördengängen betreut und begleitet haben. Einem 47-jährigen iranischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, im Rahmen einer bandenmäßigen Abrede in neun Schleusungsfällen mitgewirkt zu haben. Er soll eine im Eigentum einer von ihm geführten Gesellschaft stehende Immobilie in Saarbrücken, bei der es sich um ein entkerntes, ehemaliges Hotel handelt, für die Einrichtung von Scheinunternehmen und Scheinwohnsitzen zur Verfügung gestellt haben.
Der Anklageerhebung sind umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen. Am 13.04.2023 wurden insgesamt 91 Wohn- und Geschäftsräume in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland durchsucht. An den Maßnahmen waren 200 Beamte der Bundespolizei und mehrere Staatsanwälte der Eingreifreserve der Ge-neralstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main beteiligt. Der 52-jährige Angeschuldigte und der 47-jährige Angeschuldigte befanden sich in dem Strafverfahren zeitweise in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen sie sind derzeit, unter Auflagen, außer Vollzug gesetzt.
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