Zusätzliche Kleinbusse an Förderschulen

Politik
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Auf Antrag der Ersten Kreisbeigeordneten und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch hat der Kreisausschuss in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr für die Erweiterung der Beförderungskapazitäten für zwei Wetterauer Förderschulen entschieden.

Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker Bösch setzt sich für verbesserte Beförderungsbedingungen  an der Hammerwaldschule und der Wartbergschule ein.jpg

Anfang November baten Elternbeirat und Lehrer der Hammerwaldschule Hirzenhain und der Wartbergschule Friedberg pandemiebedingt um zusätzliche Kleinbusse für den Transport ihrer Schülerinnen und Schüler. Aktuell erfolgt die Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit teilweise hochgradigen Behinderungen und teils starker gesundheitlichen Einschränkungen noch größtenteils in Kleinbussen. Diese seien, so die Schulleiter beider Schulen, aber nicht ausreichend. Begründung: Um das Infektionsrisiko zu verringern, werden die Schüler bereits in drei getrennten Gruppen unterrichtet. In den Kleinbussen vermischen sich die Gruppen aber wieder. Zudem ist das Tragen von Mund- und Nasen Bedeckungen aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler in den Kleinbussen nur schwer umsetzbar. Auch bei der Beförderung der Kinder in Rollstühlen stoße man an Grenzen.

Um die Trennung der Gruppen nun auch bei der Beförderung zu garantieren, hat Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Becker-Bösch einen Antrag auf Erweiterung der Beförderungskapazitäten eingebracht. Dieser sieht vor, dass für den Zeitraum ab Ende der Ferien bis 1. April die Beförderungskapazitäten sowohl für die Hammerwaldschule in Hirzenhain, als auch für die Wartbergschule in Friedberg erweitert werden und somit zusätzliche Kleinbusse eingesetzt werden. Der Kreisausschuss stimmte dem Antrag in seiner letzten Sitzung zu.

„An unseren Förderschulen läuft weiterhin der Präsenzunterricht. Hier gelten besondere Voraussetzungen um den Schulalltag sicherzustellen. Der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler muss umfänglich gewährleistet werden, denn gerade Menschen mit motorischen und geistigen Behinderungen gehören zur Risikogruppe. Dazu gehört auch die sichere Beförderung vor und nach der Schule, die wir mit diesem Beschluss ausgebaut haben“, erklärt Becker-Bösch.



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