Wer beim Metzger oder im Supermarkt zum Schnitzel oder einer Bratwurst greift soll eine bewusstere Kaufentscheidung treffen können. Wie ein Tier während der Mast gehalten worden ist soll laut Tierhaltungskennzeichnungsgesetz künftig einfach erkannt werden. Dieses Gesetz sorgt für eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform von Tieren auf Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Den Anfang machen in Deutschland gehaltene, geschlachtete und verarbeitete Mastschweine.
Für die Umsetzung der Anforderungen dieses Gesetzes ist in Hessen das Regierungspräsidium (RP) Gießen beauftragt worden. Alle schweinehaltenden Betriebe sind daher aufgefordert, die Haltungsform ihrer Schweine mitzuteilen. Hierfür steht ab 1. November ein Online-Meldeportal auf der RP-Internetseite zur Verfügung. Ab 1. August 2025 ist die Ausweisung auf den Produkten dann verpflichtend.
Unterschieden wird zwischen fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Auf www.beteiligungsportal.hessen.de können sich alle betroffenen Tierhalter anmelden, um die entsprechende Haltungsform ihrer Schweine anzugeben. Auf dieser Grundlage wird dann eine individuelle Kennnummer an den Betrieb vergeben. Diese wiederum wird im Verarbeitungsprozess des Fleisches weiterverwendet, um die Haltung des Schweines nachvollziehen und später auf dem Produkt ausweisen zu können. Im ersten Schritt erfolgt die Vergabe der Kennnummer für die Haltungsformen „Stall“ und „Bio“. Die Vergabe für „Stall + Platz“ erfolgt voraussichtlich ab Januar 2025. Das RP Gießen bittet deshalb darum, Mitteilungen zu anderen Haltungsformen erst ab Januar 2025 einzureichen, um eine zügige Bearbeitung der Kennnummernvergabe zu erleichtern.
Weiterführende Informationen und den Zugang zum Meldeportal finden Sie hier:

Wie wird ein Tier während der Mast gehalten? Ab 1. November sind Betriebe aufgefordert, die Haltungsform ihrer Tiere über das Meldeportal www.beteiligungsportal.hessen.de mitzuteilen. Zu Beginn gilt das zunächst für Schweine. Grundlage ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. In Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen mit der Umsetzung beauftragt. Ab 1. August 2025 ist die Ausweisung auf den Produkten dann verpflichtend.

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