Kreisfinanzen: Finanzdezernent Walther legt Anlagerichtlinie vor

Politik
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Vor einigen Wochen erregte die Nachricht Aufmerksamkeit, dass mehrere deutsche Kommunen möglicherweise Einlagen in Millionenhöhe bei der Greensill Bank in Bremen abschreiben müssen. Der Wetteraukreis hat hier keine Anlage und muss somit auch nicht um Verluste bangen.

Finanzdezernent Matthias Walther zusammen mit der Leiterin des Fachdienstes Finanzen Inga Wagner.jpg

Ganz unabhängig davon hat der Kreisausschuss des Wetteraukreises auf Vorschlag von Finanzdezernent Matthias Walther dem Kreistag eine Anlagerichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Kapitalflüsse einer Kreisverwaltung mit einem Haushaltsvolumen von mehr als 450 Millionen Euro sind extrem komplex. Der Wetteraukreis muss sicherstellen, dass die notwendigen Mittel termingerecht zur Verfügung stehen. Kein leichtes Unterfangen bei monatlichen Zahlungsaus- und -eingängen in zweistelliger Millionenhöhe. Wie ein Unternehmen verfügt der Wetteraukreis daher über eine bedarfsgerechte und vorausschauende Liquiditäts- und mittelfristige Finanzplanung. So werden auch die Mittel für die anstehenden großen Investitionen und die Tilgungen von Altschulden bereitgestellt. Der Landesgesetzgeber schreibt zudem vor, liquide Mittel in bestimmtem Umfang vorzuhalten.

Niedrige oder sogar negative Zinsen sorgen nicht nur Sparer und Anleger, sondern auch die Kreisverwaltung.
„Wir wollen es natürlich soweit möglich vermeiden, für die liquiden Mittel Zinsen zu zahlen“, so Walther. „Dafür prüfen wir regelmäßig die verschiedenen Anlagemöglichkeiten. Zentral für unsere Entscheidungen ist dabei die Sicherheit der Anlage. Mit unserer neuen Richtlinie sehe ich den Wetteraukreis gut aufgestellt.“ Der Kreis hat finanzielle Risiken grundsätzlich zu minimieren. Spekulative Finanzgeschäfte sind nach der Hessischen Gemeindeordnung verboten, genauso wie Fremdwährungsgeschäfte und die Aufnahme von Fremdmitteln zur Geldanlage.

Bitcoins sind tabu
Ebenfalls verboten ist die Geldanlage in Aktieneinzelwerte, beispielsweise der Kauf von Aktien eines einzelnen Unternehmens, Fremdwährungsanlagen, Investitionen in Edelmetalle oder Rohstoffe und auch die Geldanlage in Kryptowährungen (Bitcoin).

„Ziel der Geldanlage ist stets die Sicherung des Kapitalstocks, die Sicherheit des wirtschaftlichen Ertrags und die Angemessenheit des Ertrages“, umreißt Kreiskämmerer Matthias Walther die Ziele der Anlagerichtlinie.

„Wenn wir die eingeholten Anlagevorschläge sichten, nehmen wir sofort die Einlagensicherungssysteme und das positive Rating der Anbieter in den Blick. Wir achten zudem auf eine ausreichende Streuung über unterschiedliche Kreditinstitute. Die Richtlinie gibt hier einen klaren Handlungsrahmen vor“, sagt Inga Wagner, Leiterin des Fachdienstes Finanzen des Wetteraukreises.

Zuständig für die Entscheidung bei kurz- und mittelfristigen Anlagen ist der für die Finanzen zuständige Dezernent. Bei Anlagen über zehn Millionen Euro ist die schriftliche Zustimmung des Landrates einzuholen. Die Entscheidung für langfristige Geldanlagen bedarf der Zustimmung durch den Kreisausschuss.

Bei Kreditaufnahmen ist das derzeitige Zinsniveau sicher hilfreich. Die erforderlichen liquiden Mittel sicher und ohne Negativzinsen anzulegen ist dagegen eine Herausforderung. „Wir verfügen hier über ein komplexes Liquiditäts- und Zinsmanagement, das im Fachdienst Finanzen der Kreisverwaltung bestens aufgehoben ist“, so Finanzdezernent Matthias Walther.

Foto: Finanzdezernent Matthias Walther zusammen mit der Leiterin des Fachdienstes Finanzen, Inga Wagner.



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