Heidt: "Pandemiebekämpfung parlamentarischer und wirksamer"

Politik
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"Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze der Bundestagsfraktionen von FDP, SPD und Grünen verabschiedet", schreibt die FDP in einer Pressemitteilung. 

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Damit werde die Pandemiebekämpfung in Deutschland auf eine neue, bessere Grundlage gestellt. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Peter Heidt betont: „Mit unserem Gesetz machen wir die Pandemiebekämpfung parlamentarischer, grundrechtsschonender und wirksamer.“ Dies sei angesichts der dramatischen Corona-Zahlen geboten. „Parlamentarischer, weil die Sonderbefugnisse der Bundesregierung abgeschafft werden und so die Gewaltenteilung wiederhergestellt wird.“

"Grundrechtsschonender, weil mit der Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite viele schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht mehr angeordnet werden können. Wirksamer, weil wir vulnerable Gruppen besser schützen“, führt Heidt dazu aus. Die Länder bekämen mit dem Gesetz einen effektiven Instrumentenkasten zur Pandemiebekämpfung an die Hand. Im parlamentarischen Verfahren wurden die Maßnahmen erweitert, ohne dass es wieder zu Ausgangssperren, Schließungen von gastronomischen Betrieben und dem Einzelhandel sowie pauschalen Schulschließungen kommen kann", heißt es in der Pressemitteilung.

„Das zeigt, warum die Pandemiebekämpfung im Bundestag besser aufgehoben ist“, so Heidt. Den kostenlosen Bürgertest habe man bereits zurückgebracht. Mit Inkrafttreten des Gesetzes würden weitere Maßnahmen wie Homeoffice und 3G am Arbeitsplatz sowie im Nah- und Fernverkehr folgen. Zudem gebe es dann eine Testpflicht für Alten- und Pflegeheime.

"Der Bundesrat sollte das Gesetz jetzt auch kurzfristig beschließen. Voraussichtlich werde das Gesetz am Dienstag verkündet und dann würde es am Mittwoch in Kraft treten", so die FDP.

Im Einzelnen sei folgendes beschlossen worden:

Weiterhin möglich mit Verordnung durch Landesregierung:
- Kontaktbeschränkungen
- Abstandsvorschriften
- Kapazitätsbeschränkungen, also etwa Vorgaben zur Besucherzahl bei Veranstaltungen
- Maskenpflicht
- Zutrittsregelungen für Geimpfte und Genesene (2G) oder auch Getestete (3G)
- Hygieneauflagen für Betriebe
- Auflagen für den Betrieb von Schulen
- Kontaktdatenerhebung in Gastronomie oder bei Veranstaltungen

Bundesweit neu dazu gekommen:
- 3G am Arbeitsplatz
- Homeoffice-Pflicht (Wiedereinführung)
- 3G in Verkehrsmitteln
- Testpflicht in Pflegeheimen oder Kliniken
- Klarstellung im Strafrecht und härtere Strafen für besonders schwere Fälle von Impfpass- oder Testfälschung

Verlängert worden sei:
- Kinderkrankentage auch bei Quarantäne oder Einschränkung in Schule oder Kita
- Entschädigung für Beschäftigte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne
- vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag
- Pflicht für Arbeitgeber, Tests für Beschäftigte anzubieten

Nur noch möglich mit Zustimmung der Landesparlamente:
- Verbote oder Einschränkungen von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen
- Verbote oder Einschränkungen des Betriebs von Freizeit- oder Kultureinrichtungen
- Verbote oder Einschränkungen von Alkoholkonsum und -Verkauf in bestimmten öffentlichen Bereichen.

Künftig nicht mehr möglich:
- Ausgangsbeschränkungen
- umfassende Schul- und Kitaschließungen
- umfassende Verbote oder Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsangeboten und Gastronomie
- umfassende Verbote von Demonstrationen, Versammlungen oder Gottesdiensten
- umfassende Schließung oder Beschränkung bei Geschäften und Betrieben
- Verbote von Sportausübung



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