Vorsicht bei Chatfunktion in Onlinespielen

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Haben Sie Kinder im Jugendalter oder beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun? Dann sollten Ihnen Begriffe wie "Cybergrooming" und "Sextortion" etwas sagen. Wenn nicht, geben wir Ihnen nun einen kurzen Überblick über die (sexuell motivierten) Gefahren, die Onlinespiele mit sich bringen können.

Zugegeben, Erziehung ist schwer. Und sexuelle Aufklärung auch. Viele Erwachsene versuchen dabei ihr Bestes zu geben und zweifeln doch immer mal am eigenen Weg. Im Jugendalter kommt noch teilweise die Besonderheit hinzu, dass so manch ein Ausdruck des eigenen Sprösslings nicht mehr verstanden wird und man sich fragen muss, ob man die gleiche Sprache spricht oder in der gleichen Gesellschaft lebt. Manche Erziehungsberechtigten können vielleicht auch mit der liebsten Freizeitbeschäftigung der Kinder und Jugendlichen nichts anfangen, vor allem, wenn sie sich selber wenig auf Videoportalen rumtummeln oder mit "Zocken" nichts am Hut haben. Umso wichtiger ist es dann für Erziehungsberechtigte aber auch beispielsweise für Lehrerinnen und Lehrer, sich mit den heute "angesagten" Dingen vertraut zu machen. Nur so ist es möglich, den Nachwuchs mit Verstand an neue Themen, aber auch an damit auftretende Probleme und Kriminalitätsfelder heranzuführen.

Ein immer wiederkehrendes Problem sind die Chatfunktionen in Onlinespielen. Onlinespiele werden an Computern oder sämtlichen Spielekonsolen gespielt und haben den Reiz, sich dazu mit Freunden verabreden zu können, ohne dass die Spieler physisch beieinandersitzen müssen. Somit ist es auch möglich, neue Spieler weltweit kennenzulernen. Der Kontakt ist schriftlich oder über Headset mündlich möglich. Dabei ist jedoch nicht ersichtlich, wer sich tatsächlich hinter einem Username, also dem Nutzerkonto, steckt. Eine anscheinend gleichaltrige Person ist somit vielleicht einige Jahrzehnte älter und hat sich diesen Account mit zumindest fragwürdigen Motiven erstellt. In Mittelhessen kam es bereits zu mehreren Fällen von sexuellen Missbrauch Minderjähriger, die ihren Anfang im Sinne dieser "Cybergrooming"-Masche in Chatfunktionen bei Spielen nahmen. Nicht immer sind die Kriminellen am persönlichen Kontakt interessiert, teilweise haben sie ein Interesse am textlichen Austausch mit Minderjährigen, andere suchen Erregung durch sexuelle Handlung online vor dem Kind oder Jugendlichen, wieder andere drängen sie zu einer Übersendung von Nacktbildern oder pornografischen Aufnahmen, mit denen sie die sendenden Personen dann auch noch erpressen könnten ("Sextortion").

Diese Chatfunktionen gibt es in sämtlichen Spielgenres, ob Sportspiele, Fantasyspiele, oder beispielsweise Egoshooterspiele. Es geht also nicht darum, wie "harmlos" ein Spiel vielleicht ist. Oftmals wird der dort begonnene Kontakt über andere Messengerdienste fortgeführt, so dass Unterhaltungen nicht mehr an die tatsächliche Spielzeit gekoppelt sind.

Daher ist es so wichtig, dass Erziehungsberechtigte mit den Kindern in Kontakt bleiben, insbesondere dann, wenn die Interessen plötzlich sehr weit auseinandergehen. Denn Kinder und Jugendliche haben ein sich noch entwickelndes Gefahrenbewusstsein und eine Naivität, die wir Erwachsenen durch unsere Erfahrungen und unser Wissen in dem Maße meist nicht mehr haben. Nicht grundlos gibt es Angaben zum Mindestalter oder zumindest Altersempfehlungen für Onlinespiele, Accounts in den sozialen Medien oder zur Handynutzung. Erziehungsberechtigte sollten sich daher gut überlegen, wann sie dem Nachwuchs die Anmeldung und regelmäßige Nutzung erlauben. Wenn es so weit ist, sollten sie sich bestenfalls vorher über das Thema informieren, gemeinsam mit dem Kind starten und erste Schritte und Erfahrungen eng begleiten. Regional werden dazu teilweise sogar Kurse angeboten, so dass Erziehungsberechtigte gemeinsam mit dem Kind unter Anleitung an das Thema herangeführt werden. Im weiteren Verlauf bietet es sich an, hellhörig zu werden, wenn die Kinder von geplanten Verabredungen mit "Onlinespielfreunden" berichten. Ein Treffen an einem öffentlichen Ort mit mindestens einem Elternteil in der Nähe ist hier ratsam. Bereits früh kann Kindern beigebracht werden, dass Erwachsene niemals in sexuellen Beziehungen mit Minderjährigen stehen dürfen und Kinder sämtliche Vermutungen oder Erfahrungen damit sofort erzählen sollen. Das Verhältnis zu Hause ist bei der Prävention ohnehin ein wichtiges Thema: Ängste erzählen dürfen, Fehler machen und zu Hause beichten können ist unerlässlich.

Insgesamt bietet es sich an, bei diesen Themen auf dem Laufenden zu bleiben. Präventionsartikel zu aktuellen Maschen und Themen lassen sich auf den Internetseiten vom Bundeskriminalamt oder der Polizei schnell finden. Auch die Stichwortsuche einer Masche über eine Onlinesuchmaschine ermöglicht es jedem, einen Überblick oder beispielsweise Familien-Checklisten zum Thema sexuelle Belästigung im Internet zu erhalten. Über andere Fachstellen und gemeinnützige Organisationen und Vereine gibt es online ebenfalls gut zusammengestellte Informationen und Broschüren.

Zudem stehen auch die Jugendkoordinatorinnen und Jugendkoordinatoren der Polizei Mittelhessen zur Beratung zur Verfügung, die beispielsweise auch im Rahmen von Elternabenden oder Lehrerfortbildungen erfolgen können (Näheres dazu im Internet unter https://ppmh.polizei.hessen.de/Ueber-uns/Ansprechpersonen/Jugendkoordination/ ).

Als Fazit lässt sich festhalten: Erwachsene können nicht verhindern, dass (ihre) Kinder im Internet auf sexualisierte Gewalt und Erwachsene mit diesen Absichten treffen. Dennoch sollten sie das Internet nicht verteufeln oder in dauerhafter Angst leben. Durch Aufmerksamkeit, Interesse und Kommunikation zu Hause kann Vieles verhindert werden.

Sollten Sie von einer Straftat oder auch nur von einem Verdachtsfall in diesem Zusammenhang erfahren, kontaktieren Sie umgehend die Polizei! Sichern Sie beispielsweise als Screenshot wenn möglich die Chats und zugesandten Fotos und Audioaufnahmen des Täters oder der Täterin, sowie auch die genutzte Handynummer oder den Usernamen.



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