Die Vorführung des 19-Jährigen fand am Donnerstag, 25. Januar, am Amtsgericht Büdingen statt.
Die zuständige Haftrichterin erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Diebstahls und des schweren Diebstahls sowie dem Haftgrund der Fluchtgefahr.
Der Mann kam daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt.
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