Betäubungsmittel und Indoorplantagen bei Durchsuchungen aufgefunden

Blaulicht
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Ost-/Mittelhessen. Beamten der Polizeipräsidien Ost- und Mittelhessen gelang es in der vergangenen Woche mehrere Indoorplantagen sowie größere Mengen Betäubungsmittel an vier Anschriften aufzufinden. 

Am Samstag (20.04.) wurde die Polizei in Lauterbach über eine geöffnete Tür eines derzeit unbewohnten Gebäudes im Wiesenweg informiert, in dem sich ersten Informationen nach verschiedene Utensilien für den Betäubungsmittelhandel befinden würden. Vor Ort fand eine Streife tatsächlich eine professionelle Indoorplantage mit mehreren hundert Cannabispflanzen auf. Bei den anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen stellten die Polizisten circa 9,5 Kilogramm Marihuana, umfangreiches Plantagenzubehör, einen fünfstelligen Bargeldbetrag sowie diverses Zubehör, das auf Betäubungsmittelhandel hindeutet, sicher. Bei der Durchsuchung ergaben sich für die Ermittler der Kriminalpolizei zudem Hinweise auf drei tatverdächtige Männer im Alter zwischen 35 und 69 Jahren.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen erließ das Amtsgericht in Gießen noch am Montag (22.04.) Durchsuchungsbeschlüsse für die zwei Meldeanschriften der Tatverdächtigen. Beamte der Kriminalpolizei Gießen trafen schließlich zwei tatverdächtige 35- und 38-jährige Männer in dem Wohnobjekt in Hungen an. Bei der darauffolgenden Durchsuchung der Räume erlangten die Ermittler wiederum Erkenntnisse, die auf den Betrieb einer Cannabisplantage an einer weiteren Anschrift in Freienseen schließen ließen.

Auf richterliche Anordnung wurde auch diese Adresse durchsucht. Die Polizisten staunten nicht schlecht, als sie erneut eine professionell aufgebaute Cannabisplantage mit automatisiertem Bewässerungssystem und Abluftfiltern vorfanden. Insgesamt wurde neben dem Equipment eine mittlere zweistellige Pflanzenanzahl beschlagnahmt. Ersten Schätzungen nach handelt es sich nach Ernte der Pflanzen um eine Gesamtmenge von mehr als acht Kilogramm getrocknetem Marihuana.

Beide Tatverdächtigen wurden im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Sie müssen sich nun wegen des Verdacht des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln sowie der illegalen Herstellung von Cannabis in nicht geringer Menge verantworten.



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