Lübcke-Ausschuss: Experten zum Thema Verfassungsschutz

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In seiner zweiten öffentlichen Sitzung will der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages zum Mordfall Dr. Walter Lübcke (UNA 20/1) Rolle, Aufgabe und Vorgehen des hessischen Verfassungsschutzes näher beleuchten.

Dazu werden die Ausschussmitglieder am Freitag, 23. April 2021, ab zehn Uhr nacheinander zwei Sachverständige hören und diese im Anschluss auch befragen. Als Experten geladen sind Dr. Benjamin Rusteberg, der zurzeit am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Göttinger Georg-August-Universität eine Professur vertritt, sowie Prof. Dr. Gunter Warg von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl.

Wegen der Corona-Pandemie gilt im Plenarsaal abermals ein strenges Hygiene- und Abstandskonzept. Auch für diese Sitzung stehen nur jeweils 17 Plätze für Journalistinnen und Journalisten sowie Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne des Parlaments zur Verfügung. Weil es insgesamt rund 30 Anmeldungen gab, konnte die Landtagsverwaltung alle Wünsche nach einer Teilnahme an der Ausschusssitzung berücksichtigen.

Der Untersuchungsausschuss hatte sich im Sommer 2020 konstituiert. Seine Aufgabe ist es, die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden im Mordfall Dr. Walter Lübcke aufzuarbeiten. Der Kasseler Regierungspräsident war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses erschossen worden.

Landtagspräsident Boris Rhein (CDU) hatte in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses am 30. Juni 2020 gesagt: „Die parlamentarische Aufarbeitung des Mordes an Walter Lübcke hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Untersuchungsausschüsse sind das ureigene Recht des Parlaments und das stärkste Mittel zur Kontrolle der Exekutive.“



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