Geflügelpest: Bisher keine weiteren Nachweise des Erregers

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Nach dem Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest im benachbarten Landkreis Gießen Anfang November, wurden auch im Wetteraukreis bestimmte Gebiete zur Sperrzone erklärt. Die Drei-Kilometer-Schutzzone um den Ausbruchsbetrieb wird zum 1. Dezember aufgehoben.

Die Schutzzone wird nun Teil der Überwachungszone (Zehn-Kilometer-Radius), es gelten jedoch weiterhin alle Regelungen bezüglich Vorkehrungen zum Schutz vor Geflügelpest in diesem Gebiet. Das heißt: Verantwortliche von Geflügelhaltungen müssen weiterhin alle Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, die bereits seit dem Ausbruch gelten – hierzu gehört auch die Pflicht zur Aufstallung.

Sofern es die Situation zulässt und keine erneuten Nachweise des Erregers erfolgen, steht die Aufhebung der Überwachungszone und damit auch das Ende der Aufstallungspflicht für Mitte Dezember in Aussicht. Hierüber wird erneut informiert.

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest wurden durch das Veterinäramt sowohl in der Schutz- als auch in der Überwachungszone Geflügelhaltungen kontrolliert und Proben zur Untersuchung auf den Erreger bei Hühnern, Enten und Gänsen entnommen. Mittels PCR-Untersuchung wurden diese im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor untersucht. Hierbei und bei den Kontrollen vor Ort haben sich seither keine neuen Anhaltspunkte für weitere Infektionen mit dem Virus ergeben.



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