Soforthilfe für Opfer von Gewalt

Foto: RP Gießen / Kaletsch

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Es gibt Ereignisse, die angesichts ihrer Gewalt erschüttern. Besonders die Menschen, die direkt betroffen sind. Viele holen sich Hilfe – und die kommt in solchen Fällen auch vom hessischen OEG-Trauma-Netzwerk. Seit nunmehr acht Jahren bietet es Gewaltopfern psychotherapeutische Soforthilfe. „Im Vorjahr haben erneut viele Menschen die fachspezifische Behandlung in einer kooperierenden Trauma-Ambulanz in Anspruch genommen“, erklärt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer am Mittwoch, 22. März.

Mehr noch: Wer in Deutschland einen gesundheitlichen Schaden durch eine Gewalttat erlitten hat, kann Versorgungsleistungen im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) erhalten. Das Leistungsspektrum des OEG umfasst neben Heil- und Krankenbehandlungen auch Rentenleistungen. Entsprechende Anträge sind in Hessen an eines der sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales, die der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums Gießen unterstehen, zu richten.

Im hessischen OEG-Trauma-Netzwerk können Gewaltopfer – vor der Gewährung von Versorgungsleistungen nach dem OEG – eine umfangreiche therapeutische Soforthilfe in Anspruch nehmen. „Jeder Betroffene innerhalb des Trauma-Netzwerks hat einen individuellen Schicksalsschlag erlitten. Diese Menschen brauchen vor allem schnelle und kompetente Hilfe, und zwar bereits vor einer Anerkennung durch die Versorgungsverwaltung“, betont RP Ullrich. Die Kooperationspartner, bestehend aus derzeit 18 Fachkliniken und Facheinrichtungen, stellen diese therapeutische Hilfe sicher.

Anspruchsberechtigt sind nicht nur die Geschädigten selbst, sondern auch deren Angehörige bzw. Hinterbliebene. Also Ehepartner, Eltern oder Kinder sowie Nahestehende, das heißt Geschwister oder Menschen, die mit der geschädigten Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Aber auch wer bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat gesundheitlich geschädigt worden ist, kann Leistungen beantragen beziehungsweise in Anspruch nehmen.

„Jeder, der innerhalb Hessens Opfer einer Gewalttat geworden ist und einen Antrag auf Opferentschädigung bereits gestellt hat oder noch stellen möchte, kann eine der kooperierenden Einrichtungen für die Erwachsenen- sowie auch Kinder- und Jugendpsychiatrie aufsuchen und erhält dort, sofern notwendig, sofort therapeutische Hilfe“, sagt Ruth Böhr, Abteilungsleiterin und Leitende Ärztin im RP Gießen. Der Umfang beträgt zunächst fünf Sitzungen, die bei Bedarf auf 15 (bei Kindern und Jugendlichen auf 18) erhöht werden können. Betroffene können sich direkt an die Einrichtungen wenden, aber auch die Versorgungsämter in Gießen, Kassel, Fulda, Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden stellen den Kontakt her und helfen weiter.

„Gerade bei psychischen Traumata ist es wichtig, so früh wie möglich Maßnahmen der Krisenintervention einzuleiten, um dauerhafte seelische Störungen zu vermeiden oder zu mildern“, erläutert RP Ullrich. „Wir wollen alle Betroffenen ermutigen, die Hilfe des OEG-Trauma-Netzwerks in Anspruch zu nehmen. Ereignisse wie auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 oder in Hessen im Februar 2020 haben uns gezeigt, wie wichtig ein solches Angebot ist.“

Eine Übersicht aller kooperierenden Einrichtungen sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums www.rp-giessen.hessen.de unter der Rubrik „Versorgung und Familie“ unter „Soziales Entschädigungsrecht“ in dem Bereich „OEG-Trauma-Netzwerk“ zu finden.

Hintergrund

Der Tag der Kriminalitätsopfer findet alljährlich am 22. März statt. Dieser Aktionstag wurde 1991 vom „Weißen Ring“ ins Leben gerufen. Erinnert wird dabei an die Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind. Die Idee des Weißen Rings nahm das RP Gießen im Jahr 2015 mit der Gründung eines Netzwerks von Kliniken auf, um Trauma-Opfern möglichst unbürokratisch und schnell durch therapeutische Angebote zu helfen. Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration entwickelte das Regierungspräsidium ein Konzept für ein fachärztliches und fachpsychologisches Netzwerk, durch das den Betroffenen in allen Regionen Hessens fachkompetente Untersuchung und Therapie angeboten werden kann. Das OEG-Trauma-Netzwerk war bisher eine freiwillige Leistung des Landes. Seit dem Jahr 2021 ist sie gesetzlich verankert. Das geschah im Zuge der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts.



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