"Geburtstagsfeiern können teuer werden“

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Hans Hess ist in der Kreisverwaltung seit vielen Jahren für die Jagdbehörde zuständig. Das Thema Bußgeldverfahren spielte eine eher untergeordnete Rolle. Seit einem Jahr hat sich das ziemlich geändert. Mit der Corona-Pandemie kamen auch eine Reihe von verbindlichen Vorschriften, die bei Verstoß ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Schließlich geht es um der Gesundheit der Menschen im Land.

Hans Hess am Schreibtisch.jpg

Frage: Herr Hess, haben Sie momentan viel zu tun?

Antwort: Das kann man wohl sagen. Der Lockdown beschert uns viel Arbeit.

Frage: Sie sind für die Bußgeldbescheide verantwortlich, die bei Verstößen gegen die Corona-Verordnungen angedroht sind.

Antwort: So ist es. Wir haben aktuell rund 900 Bußgeldverfahren laufen. Allein in der Woche vor und nach Weihnachten kamen fast 400 neue Bußgeldverfahren dazu.

Frage: Welche Verstöße gegen die Corona-Verordnungen werden da geahndet?

Antwort: Das wandelt sich von Zeit zu Zeit. Am Anfang waren es zu viele Personen im öffentlichen Bereich. Im Sommer waren es dann vor allem Gaststätten, die die Kontaktadresslisten nicht geführt haben oder deren Beschäftigte ohne Mund-Nasen-Bedeckung bedient haben. Aktuell sind es wieder Treffen von mehreren Personen und zwischenzeitlich hatten wir zahlreiche Verstöße gegen die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr, als die Inzidenz im Kreis über 200 lag.

Frage: Und wie ist der Tarif?

Antwort: Die Bußgeldhöhe wird von uns zwar grundsätzlich einzelfallbezogen festgelegt, aber da gibt es einen Rahmen als Anhalt seitens des Landes Hessen. Maskenverstöße werden mit 50 bis 100 Euro Bußgeld belegt. Bei den Verstößen gegen die Kontaktverordnung sind es 200 Euro und wenn Geschäfte öffnen, obwohl sie geschlossen bleiben müssen, werden 500 bis 1.000 Euro fällig.

Frage: Man liest ja immer wieder von großen Partys, die dann von der Polizei aufgelöst werden.

Antwort: Da gab es im Wetteraukreis nicht allzu viel, im vergangenen Sommer mal eine Abiturparty mit 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und ab und zu mal eine Geburtstagsfeier mit zu vielen Gästen.

Frage: Das kann teuer werden?

Antwort: Allerdings! Auf alle Beteiligten kommt ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro zu, für den Gastgeber kann es auch doppelt so teuer werden.

Frage: Gravierende Fälle gab es keine?“

Antwort: Eine Veranstaltung hat uns vorletzte Woche noch ziemlich fassungslos gemacht. Da sind vier Lehrkräfte im Raum Bad Vilbel mit ihren Schülerinnen und Schülern, insgesamt rund 80 Personen, durch die Feldflur gewandert, zwar mit Maske, aber ohne die notwendigen Abstände einzuhalten. Es sollte mittlerweile auch dem letzten klar sein, dass so ein Verhalten in der Pandemie absolut inakzeptabel ist. Gegen die Lehrkräfte wurde jetzt ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Foto: Hans Hess bearbeitet die Bußgeldverfahren bei Corona-Verstößen im Wetteraukreis.



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