Maskenpflicht in Gerichten bleibt vorerst bestehen

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Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen halten auch ab dem 3. April grundsätzlich an der Maskenpflicht fest. Die öffentlichen Bereiche (Flure, Fahrstühle, Treppenhäuser etc.) dürfen nur mit einer medizinischen Maske (FFP2-Maske oder OPMaske) betreten werden. Für die Amtsgerichte, die Landgerichte und das Oberlandesgericht in Hessen werden entsprechende Regelungen über das Hausrecht getroffen. Im Sitzungssaal entscheidet wie bisher die Richterin oder der Richter über das Tragen von Masken.

„Die aktuell sehr hohen Infektionszahlen machen das Tragen von Schutzmasken in den Gerichtsgebäuden auch zukünftig erforderlich. In den Gerichtsgebäuden kommen viele Menschen über längere Zeit auf begrenztem Raum zusammen. Der Schutz der Verfahrensbeteiligten und der Bediensteten vor Infektionsrisiken hat weiter hohe Priorität. Masken sind dabei für uns das Sicherheitsinstrument Nummer 1, um die Beteiligten zu schützen und die Handlungsfähigkeit der Gerichte auch in den nächsten Wochen zu gewährleisten. Wir setzen nach wie vor auf das Verständnis und die Solidarität der Menschen. Die Maßnahmen gelten bis auf Weiteres. Die fortlaufende Überprüfung ihrer Notwendigkeit ist selbstverständlich,“ führte der Präsident des Oberlandesgerichts Roman Poseck heute in Frankfurt am Main aus.

Gleichzeitig wird es in den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit aber keine generellen Abstandsregeln mehr geben. Die Sitzungssäle können damit wieder besser ausgelastet werden. Auch für die Öffentlichkeit stehen grundsätzlich wieder mehr Plätze zur Verfügung.



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