Tyczka Group: Betrieb von Abfüllanlage weiterhin untersagt

Symbolbild: RP Gießen

Landkreis Gießen
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Ein Gasleck an einem Tank des Chemie-Unternehmens Tyczka Group hatte Ende Februar im Hadamarer Stadtteil Niederzeuzheim eine Evakuierung von einem Teil der Bevölkerung notwendig gemacht. Tonnen von hochentzündlichem Propangas war ausgetreten. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat als genehmigende Behörde seitdem den Betrieb auf dem Firmengelände untersagt.

Nach intensiver Prüfung hat das RP Gießen die Untersagung insofern teilweise aufgehoben, als dass ausschließlich der Handel mit Gasflaschen ab Donnerstag, 11. April, wieder gestattet ist. Das bedeutet, es dürfen volle Flaschen ins Werk gebracht und auch wieder von dort abgeholt werden. Volle und leere Gasflaschen können im Werk auf den dafür vorgesehenen Flächen gelagert werden. Dafür erfolgt Lieferverkehr mit Lastwagen und Staplerverkehr auf dem Grundstück. Im Übrigen bleibt der Betrieb der Abfüllanlage weiterhin untersagt.

Zudem wird das Abfackeln der Restbestände in dem betroffenen Tank 3 freigegeben. Erst danach können die Unfallermittlungen fortgeführt werden. Das Regierungspräsidium Gießen hat hierfür die Untersuchung durch einen externen Gutachter angeordnet.

 



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