Einzelhandel: 3. Tarifrunde ergebnislos vertagt

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Die 3. Runde der Tarifverhandlungen 2021 für die Beschäftigten des Hessischen Einzelhandels endete am Dienstag, den 29.06.2021, in Frankfurt am Main ohne Ergebnis.

Die Arbeitgeberseite unterbreitete über Verhandlungsführer Nico Lehm ein weiteres, modifiziertes Angebot, basierend auf dem bereits in der zweiten Verhandlungsrunde vorgelegten Angebot. Auch dieses sieht eine 36-monatige Laufzeit vor und teilt die Unternehmen in zwei Gruppen ein, wobei weiterhin nach der Pandemiebetroffenheit unterschieden werden soll.

Die Unternehmen, die 2020 gut durch die Pandemie gekommen sind, sollen nach dem neu vorgelegten Angebot im ersten Tarifjahr bereits zwei Monate nach Ende der Laufzeit (ab dem 01.06.21) die Entgelte ihrer Mitarbeiter um 2 Prozent – statt wie bisher um 1 Prozent – erhöhen, zuzüglich einer Einmalzahlung in Höhe von 300 € für Vollzeitkräfte. Teilzeitkräfte sollen eine anteilige Einmalzahlung erhalten, Auszubildende eine Einmalzahlung in Höhe von 150 €. Gleich zu Beginn des zweiten Tarifjahres (ab dem 01.04.2022) sollen die Unternehmen, die auch 2021 gut durch die Krise gekommen sind, eine weitere Anhebung der Tarifentgelte in Höhe von 1,4 Prozent an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlen. Direkt am Anfang des dritten Tarifjahres, (01.04.2023) sieht das Angebot dann nochmals eine Anhebung der tariflichen Entgelte um weitere 2 Prozent vor.

Die Unternehmen, die 2020 von den Pandemieauswirkungen betroffen waren, sollen hingegen erst 10 Monate nach Ende der Laufzeit (01.02.2022) die Tarifentgelte um 2 Prozent – statt wie bisher 1 Prozent – anheben. Sofern die Unternehmen auch 2021 noch von der Pandemie betroffen waren, wäre dann im zweiten Tarifjahr erst 18 Monate nach Ende der Laufzeit (01.10.2022) eine zweite Anhebung um weitere 1,4 Prozent fällig. Die Anhebung im dritten Tarifjahr um weitere 2 Prozent wäre für diese Unternehmen 30 Monate nach Ende der Laufzeit (01.10.2023) fällig.

Die Arbeitgeberseite schlug vor, die Pandemiebetroffenheit am Kriterium der staatlich verordneten Schließungen festzumachen. Eine Lockdown-Betroffenheit soll hingegen prinzipiell nicht vorliegen in Geschäften mit Produkten für den täglichen Bedarf, die unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen durchgehend für Kundenverkehr öffnen durften – wie etwa der Lebensmitteleinzelhandel. Click & Meet sowie Click & Collect sollen aber ausdrücklich keine Ausschlusskriterien für das Merkmal der staatlichen Schließungen sein.

Das Angebot wurde von ver.di als unzureichend zurückgewiesen. Zudem komme eine pandemiebedingte Differenzierung zwischen den Unternehmen keinesfalls in Betracht. Die Verhandlungen wurden erneut vertagt. Ins Auge gefasst wurde als möglicher nächster Verhandlungstermin Freitag, der 23.07.2021.



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