Fiktionsbescheinigung für Flüchtlinge aus der Ukraine

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Ab kommendem Montag (9. Mai) können alle Geflüchteten aus der Ukraine formlos einen Antrag für einen Aufenthaltstitel stellen und erhalten eine Fiktionsbescheinigung. Bisher war dafür ein konkretes Stellenangebot notwendig.

„Mir ist es ausgesprochen wichtig, dass wir das Angebot, den Geflüchteten Fiktionsbescheinigungen in vereinfachter Form auszuhändigen, hier nun schnellstmöglich implementieren“, erläutert Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch. In Vorbereitung auf eine mögliche Gesetzesänderung passt die Ausländerbehörde des Wetteraukreises ihr Antragsverfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels an. „Ich begrüße es sehr, dass die Fachstelle Frontoffice nun durch die Leitungskräfte so aufgestellt wird, dass wir an dieser Stelle zeitnah und vor allem bürgerfreundlich agieren können“, so Becker-Bösch.

Christian Keim, zuständiger Fachdienstleiter Ordnungsrecht, erklärt: „Im Zuge der Gesetzesänderung kann es notwendig werden, mindestens im Besitz einer Fiktionsbescheinigung zu sein. Aus diesem Grund bitten wir Geflüchtete aus der Ukraine darum, möglichst schnell einen entsprechenden Termin bei der Ausländerbehörde zu buchen. Zu diesem Zweck können wir kurzfristig zusätzliche Termine anbieten.“

Um sicherzustellen, dass die Fiktionsbescheinigungen möglichst unbürokratisch und zügig ausgegeben werden können, gelten ab sofort folgende Regelungen:

Antragssteller müssen vor Antragstellung beim örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt registriert sein. Die Antragstellung nach § 24 Aufenthaltsgesetz kann nach vorheriger Terminvereinbarung während der üblichen Öffnungszeiten in der Ausländerbehörde, Kreisverwaltung, Gebäude A, Erdgeschoss (Counter), formlos erfolgen. Ein Termin kann ab Montag unter https://ota.wetterau.de/modules/ota_public/form/114/ gebucht werden.

Es wird darum gebeten, eine Passkopie mitzubringen. Sofern es sich nicht um einen biometrischen Pass handelt, ist eine Übersetzung erforderlich. Soweit vorhanden, kann auch eine schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers vorgelegt werden.

„Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses Verfahren nicht das formelle Antragsverfahren nach § 24 Aufenthaltsgesetz ersetzt. Die notwendigen Unterlagen hierfür werden bei Antragstellung ausgehändigt oder können vorab online heruntergeladen werden“, erklärt Keim. Für die formale Antragsstellung muss ein separater Termin über die Online-Terminanmeldung gebucht werden.

Aktuelle Informationen und notwendige Änderungen im Verfahren werden fortlaufend auf der Website des Wetteraukreises veröffentlicht. Wer Fragen hat, kann sich zudem montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr an die zentrale Servicenummer, (06031) 2566, wenden.



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