Autowäsche: Wo ist das Putzen überhaupt erlaubt?

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Der Frühling lässt nicht mehr lange auf sich warten. Mit den ersten Sonnenstrahlen steht bei vielen Autofahrenden auch die eingehende Pflege des eigenen Fahrzeugs auf dem Programm.

„Ist die Reinigung im eigenen Vorgarten überhaupt erlaubt oder müssen besondere Regelungen berücksichtigt werden?“, diese Frage stellt sich nicht nur der Pressesprecher Anton Hofmann vom ACE-Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau, sondern alle Fahrzeugbesitzer/-innen. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, klärt auf, welche Bestimmungen in Bezug auf die Autowäsche unbedingt beachtet werden sollten.

Strenge Auflagen und Bußgelder sollen Umwelt schützen

Autos dürfen in einigen Regionen nur unter strengen Auflagen im eigenen Garten von Hand gewaschen werden, da schnell umweltschädliche Stoffe wie Öl oder Benzin ins Grundwasser gelangen könnten. Ob und unter welchen Voraussetzungen das Auto zu Hause auf dem eigenen Grundstück gewaschen werden darf, ist von Region zu Region unterschiedlich. Teilweise ist das Abspritzen des Fahrzeugs mit klarem Wasser erlaubt, sofern das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation oder ein offenes benachbartes Gewässer gelangt. Was erlaubt ist, muss der jeweiligen örtlichen Satzung entnommen werden.

Regelungen regional unterschiedlich

In einigen Regionen muss auch der Wochentag berücksichtigt werden: So ist es in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Bremen sonntags und an Feiertagen verboten öffentlich wahrnehmbare Aufgaben wahrzunehmen, wozu auch die Autowäsche zählt. Andere Bundesländer verbieten das Auto Waschen an einzelnen Feiertagen oder erlauben zumindest die Nutzung vollautomatisierter Waschanlagen. Das Bußgeld ist ebenfalls regional unterschiedlich und beginnt häufig bei 25 Euro, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen aber auch erst ab 500 Euro. Im Extremfall können, wie in Sachsen bis zu 100.000 Euro fällig werden. Die Höhe des Bußgelds richtet sich dabei nach der Gefahr, die für die Umwelt entsteht.

Ausgiebige Fahrzeugpflege nur in Waschanlagen
Auf Privatgrundstücken ist eine Motorwäsche, das Waschen mit chemischen Reinigungsmitteln und technischen Hilfsmitteln wie Dampfstrahlern sowie die Wäsche innerhalb von Wasserschutzgebieten generell verboten. Lediglich Staubsaugen, feine Politur auftragen und mit Wasser die Scheiben reinigen, ist im eigenen Garten erlaubt. Da das Waschen auf der Straße in der Regel als genehmigungspflichte Sondernutzung angesehen wird und zudem gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Beschmutzen oder Benetzen der Straße verboten ist, ist das Waschen auf der Straße praktisch kaum möglich.

Wer sein Auto ausgiebig waschen möchte, muss also zwangsläufig einen dafür vorgesehenen Waschplatz aufsuchen. Nur so kann das bei der Fahrzeugwäsche anfallende Abwasser aufgefangen werden. Geeignet sind dafür Waschanlagen mit und ohne Selbstbedienung. Auch wenn das Waschen von Hand in einigen Regionen unter Einhaltung entsprechender Auflagen erlaubt ist, empfiehlt der ACE, das Fahrzeug nur in Waschanlagen zu waschen, um zu verhindern, dass die Umwelt nicht unnötig belastet wird. Bei jeder Autowäsche besteht die Gefahr, dass sich umweltschädliche Stoffe wie Öl und Benzin vom Auto lösen und doch irgendwie über unbefestigten Boden ins Grundwasser gelangt. Auch für diejenigen, die ihr Auto lieber per Hand waschen, gibt es entsprechende Waschanlagen.   



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