So pflegt man Streuobstwiesen richtig – Tipps der Unteren Naturschutzbehörde

Streuobstwiesen sind wertvoller Bestandteil einer artenreichen Kulturlandschaft. Ihr Fortbestand ist jedoch durch mangelnde Pflege bedroht. Foto: Karl-Hermann Heinz

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Streuobstwiesen sind in jahrhundertelanger Tradition entstandene und besonders artenreiche Lebensräume. Ihr Fortbestand ist durch fehlende Pflege bedroht. Zur Erhaltung und zur Wiederherstellung von Obstwiesen ergeben sich immer wieder Fragen hinsichtlich der Vorgehensweise und Regularien. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Wetteraukreises hat daher einige Tipps zusammengestellt.

Zum Erhalt von Obstwiesen sind die jährliche Nutzung des Grünlands und regelmäßige Schnitte der Obstbäume erforderlich. Dabei ist eine extensive Grünlandbewirtschaftung unter den Bäumen mit zwei Nutzungsmöglichkeiten ideal: Dies kann sowohl eine Mahd, eine Beweidung oder auch eine Kombination aus beidem sein. Wichtig ist, dass der Aufwuchs beseitigt wird und sich keine Nährstoffe anreichern. Optimale Zeiten für zwei bis drei Mahden pro Jahr sind die zweite Junihälfte sowie der August. Großflächige Schäden an der Grasnarbe sollten ebenso vermieden werden wie Schäden an den Bäumen, etwa durch Maschinen oder Weidetiere. Weidezäune sind nach der Nutzung wieder abzubauen. Eine zu intensive Grünlandnutzung – beispielsweise wöchentliches Rasenmähen – beeinträchtigt den Artenreichtum und sollte vermieden werden.

Zu wenig Grünlandnutzung oder mangelnde Pflege nach Beweidung kann aber genauso kontraproduktiv sein: Dann können Gehölze aufkommen und das Grünland verbracht. Lange nicht genutzte Wiesen verbuschen so mit der Zeit – sie wachsen zu, der Charakter dieses Biotops geht auf Dauer verloren. Während das Beseitigen von einzelnen Büschen und Stockausschlägen in einer Obstwiese während des Winterhalbjahrs noch als Pflege gilt, kann die Entbuschung einer vollständig zugewachsenen Obstwiese jedoch nach dem Naturschutzrecht ein Eingriff sein. Vor einer solchen Maßnahme und in Zweifelsfällen sollte daher Kontakt mit der UNB aufgenommen werden, um zu klären, ob zur rechtlichen Absicherung eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht.

Artenreiches Regio-Saatgut nutzen

Bei einer Entbuschung sollten die vorhandenen Altbäume möglichst erhalten bleiben und später durch Neupflanzungen ergänzt werden. Wenn auf dem von Büschen befreitem Boden das Grünland neu angesät werden soll, empfiehlt die UNB die Verwendung von artenreichem Regio-Saatgut.

Keiner Genehmigung bedarf dagegen der Pflegeschnitt der Baumkronen. „Das ist eine übliche und notwendige Maßnahme, insbesondere in den Wintermonaten", erklärt Kreisbeigeordneter Matthias Walther. „Je nach Obstbaumart gibt es sehr unterschiedliche Schnittweisen. Oft bieten die örtlichen Naturschutzvereine hierfür Kurse an. Selbst bei alten Bäumen, die länger nicht gepflegt wurden, kann ein fachkundiger Verjüngungsschnitt erheblich lebensverlängernd wirken."

Da die Obstwiese ein gesetzlich geschütztes Biotop ist, dürfen auch abgängige Bäume nicht ohne weiteres gefällt werden. Die UNB erbittet in solchen Fällen ebenfalls eine Rücksprache. Neben der obligatorischen Ersatzpflanzung empfiehlt sich in solchen Fällen auch, den Stamm des alten Baums möglichst noch zu erhalten. „Ein besseres Insektenhotel kann man nicht kaufen. Der besondere Artenreichtum der Obstwiesen ergibt sich auch aus einem Nebeneinander aus jüngeren Bäumen und Totholz", so Naturschutzdezernent Walther. „Streuobstwiesen sind ein Gewinn für die Landschaft und den Artenschutz. Es sollte in unser aller Interesse sein, sie zu erhalten und nachhaltig zu pflegen."



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