Starker Lohnzuwachs im Gastgewerbe

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Der Nominallohnindex in Hessen ist im dritten Quartal 2023 um 5,8 Prozent gegenüber dem dritten Quartal 2022 gestiegen. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im dritten Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,6 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, verzeichneten die Beschäftigten in Hessen somit ein leichtes reales – also preisbereinigtes – Lohnplus: Der Reallohnindex stieg um 0,2 Prozent gegenüber dem dritten Quartal 2022.

Bereits im zweiten Quartal 2023 hatte der Anstieg der Nominallöhne (plus 6,6 Prozent) erstmals seit sieben Quartalen leicht den der Verbraucherpreise (plus 6,3 Prozent) übertroffen. Dabei sorgten die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 und insbesondere die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie für deutliche Nominallohnsteigerungen im zweiten und dritten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig befand sich die Inflationsrate in diesem Zeitraum wieder auf einem etwas geringeren Niveau als in den Quartalen zuvor.

Starker Lohnzuwachs im Gastgewerbe

Im Produzierenden Gewerbe (plus 5,9 Prozent) und im Dienstleistungsbereich (plus 5,8 Prozent) erhöhten sich die Nominallöhne im dritten Quartal 2023 ähnlich stark. Im Vergleich zum dritten Quartal 2022 stiegen die Nominallöhne im Gastgewerbe mit einem Plus von 12,0 Prozent besonders deutlich. Auch die Beschäftigten im Bereich „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ (plus 7,9 Prozent) und im Bereich „Verkehr und Lagerei“ (plus 7,1 Prozent) verzeichneten überdurchschnittliche Lohnzuwächse gegenüber dem dritten Quartal des Vorjahres. Hierbei handelt es sich teilweise auch um Aufholeffekte in stark von der Corona-Krise und Kurzarbeit betroffenen Wirtschaftsabschnitten.

Betrachtet man die Beschäftigten nach ihrer Beschäftigungsart, wiesen geringfügig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte im dritten Quartal 2023 mit je 7,4 Prozent einen überdurchschnittlichen Nominallohnanstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf. Bei den geringfügig Beschäftigten ist dies vor allem auf die Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze von monatlich 450 Euro auf 520 Euro sowie auf die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 zurückzuführen. Für Vollzeitbeschäftigte war ein Lohnanstieg von 5,5 Prozent im dritten Quartal 2023 zu verzeichnen. Innerhalb der Vollzeitbeschäftigten hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten mit durchschnittlich 9,2 Prozent die stärksten Nominallohnzuwächse. Für das Fünftel der Vollzeitbeschäftigen mit den höchsten Verdiensten stiegen die Nominallöhne um 4,4 Prozent.



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