Die für das Infektionsschutzgesetz  zuständige Bundesregierung hat bislang keine amtlichen Auslegungshinweise, die die häufig unklaren und interpretationsbedürftigen gesetzlichen Regelungen konkretisieren, veröffentlicht. Der Hessische Fußball-Verband ergänzt daher die vom Landessportbund Hessen veröffentlichten nachfolgenden Orientierungshilfen und bemüht sich weiterhin um offizielle Auslegungshinweise.

„Mit dem Sportehrenpreis des Wetteraukreises wollen wir ein besonderes herausragendes ehrenamtliches Engagement auf dem Gebiet des Sportes öffentlich anerkennen.“ In einer Pressemitteilung hat Landrat Jan Weckler um Vorschläge für den diesjährigen Sportehrenpreis gebeten.

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