Illegales Autorennen: 19-jährigen Altenstädter von Polizei gestoppt

Altenstadt
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"Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." So lautet die Einzelnorm des Paragraphen 315d im Strafgesetzbuch. Auf einen 19-Jährigen aus Altenstadt, der am Montagabend in einem schwarzen Mercedes C220d durch eine zivile Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Langenselbold kontrolliert wurde, kommt nun ein entsprechendes Strafverfahren zu.

Am Samstagabend, gegen 22.20 Uhr, befuhr eine Streife in ihrem zivilen Geschwindigkeitsmessfahrzeug die Bundesautobahn 45 in Richtung Aschaffenburg in Höhe des Autobahndreiecks Langenselbold auf dem rechten von zwei Fahrstreifen, als ihnen ein Mercedes auffiel, der sich von hinten auf der linken Fahrspur annäherte und einem überholenden Auto Lichthupe gab. Der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer hatte sein Überholmanöver noch nicht beendet. Aufgrund dessen wechselte der Mercedes-Fahrer von der linken Fahrspur der Autobahn 45 auf den linken Fahrstreifen der parallel verlaufenden Autobahn 66 und beschleunigte stark. Nach dem Überholvorgang wechselte der Fahrer die Fahrspur und setzte seine Fahrt auf der Autobahn 45 fort. Die Beamten entschlossen sich nun, den Fahrer einer Kontrolle zu unterziehen.

Um mögliche Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten zu dokumentieren, wurde die im Polizeiwagen verbaute Videotechnik zur Aufzeichnung sowie die Geschwindigkeitsmessung aktiviert. Im weiteren Verlauf ging die Fahrt über die Bundesstraßen 43a und 45, die Autobahn 3, ehe es zur Kontrolle an der Tankstelle "Im Birkengrund" in Obertshausen kam. Bis es zur Kontrolle kam, soll es mehrfach zur Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gekommen sein. Vorausfahrenden Fahrzeugen soll der 19-Jährige mehrfach Lichthupe gegeben und zweimal verbotswidrig rechts überholt haben. Bei den Überholvorgängen soll der junge Mann versucht haben, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Im Bereich der Bundesstraße 45 soll der Mercedes-Fahrer die erlaubte Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 90 Stundenkilometer überschritten haben.

Da sich hinsichtlich der Fahrweise und den Geschwindigkeitsüberschreitungen der Anfangsverdacht des verbotenen Kraftfahrzeugrennens ergab, wurde der Führerschein des 19-Jährigen, der sich noch in der zweijährigen Probezeit befand, beschlagnahmt. Neben dem Strafverfahren hat der junge Mann mit Ordnungswidrigkeitsverfahren zu rechnen. Zudem untersagten die Beamten die Weiterfahrt und wiesen den Mann aus Altenstadt daraufhin, dass er vorerst kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug im Straßenverkehr mehr fahren darf. Zeugen, die Hinweise zur Fahrweise des Mercedes-Fahrers geben können oder möglicherweise genötigt, beziehungsweise gefährdet wurden, melden sich bitte bei der Autobahnpolizei unter der Rufnummer 06183 91155-0.



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