FDP lehnt Steuererhöhung für Kurbetriebe ab

Bad Nauheim
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"Am 18.01.2021 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium ein Schreiben, mit dem es den Umsatzsteuer-Anwendungserlass dahingehend änderte, dass bei Mitbenutzung von Kurparkanlagen, die eine Gemeinde unternehmerisch nutzt, durch Personen, die nicht Kurgäste sind, kein Vorsteuerabzug möglich ist", teilt die FDP in einer Pressemitteilung mit.

Und weiter: "Halten also Gemeinden als Teil der öffentlich-rechtlichen Kureinrichtungen bzw. des Fremdenverkehrs Einrichtungen vor, die gemäß den landesrechtlichen Regelungen durch öffentlich-rechtliche Widmung als dem Gemeingebrauch zugänglich anzusehen oder einer solchen Widmung zuzuführen sind, können sie fortan keine Vorsteuern aus Herstellung und Unterhalt eben dieser Einrichtungen geltend machen. Dies bedeutet, dass den betroffenen Kurortgemeinden regelmäßig erhebliche Mindereinahmen entstehen werden. Diese finanziellen Auswirkungen sind gravierend. Allein für Bad Nauheim muss man mit einem jährlichen sechsstelligen Betrag an Umsatzsteuer rechnen, der dann nicht mehr steuerlich gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann."

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Bad Nauheimer Stadtverordnete Peter Heidt hält diesen Beschluss der Bundesregierung für fatal: „Wir Freie Domokraten sind überzeugt, dass der Erlass des Finanzministeriums zur Unzeit kommt, weil er den betroffenen Kurortgemeinden mitten in der Krise erhebliche Mindereinnahmen beschert und damit alle Bemühungen, Kommunen zu unterstützen, völlig konterkariert.“

Darüber hinaus würde es sich bei den Kurorten um Kommunen handeln, die von Hotellerie, Gastronomie und Tourismus in besonderem Maße abhängen würden. Daher sei es inkonsequent, das Gastgewerbe zu fördern, aber sehr ähnlich aufgestellte kommunale Strukturen aktiv schlechter zu stellen.

"Die Freien Demokraten haben deshalb bei der Beratung des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes im Finanzausschuss einen Entschließungsantrag eingebracht, mit welchem sie die Korrektur des Erlasses des Bundesfinanzministeriums fordern. Mit dieser Korrektur sollte die Bundesregierung die Anwendung der kritisierten Regelung bezüglich des Vorsteuerabzugs einer Kurortgemeinde aus den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung öffentlicher Kureinrichtungen analog zu den im Rahmen des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes vorgesehenen umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen auf einen Zeitpunkt nach der aktuellen Pandemiesituation verschieben. Nach Auffassung der FDP wird im Bundesfinanzministerium auch übersehen, dass die historischen Bauwerke, die in vielen Kurorten existieren, einer besonderen Pflege bedürfen", so die FDP.

Heidt weiter: „Gerade in Bad Nauheim mit den Gradierbauten, den Heilquellen, der Trinkkuranlage, 2 Windmühlen, 2 Wasserrädern und den vielen Grünflächen gibt es einen enormen Instandhaltungs- und Pflegeaufwand, der bei einem Wegfall der Vorsteuerabzugsberechtigung kaum noch zu bewältigen sein dürfte.“



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