A5: Ohne Fahrerkarte unterwegs nach Aserbaidschan

Bad Nauheim
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Am Donnerstag (26.8.21) zogen Polizeibeamte der mittelhessischen Autobahnpolizeistation am Rastplatz Wetterau Ost an der A5 einen mit Gebrauchtwagen beladenen Transporter aus dem Verkehr. Der LKW-Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte; da die eigene abgelaufen war nutzte man laut digitalem Kontrollgerät daher kurzerhand jene des Beifahrers.

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Die bisherige Auswertung ergab außerdem, dass in den vergangenen Tagen eine Strecke von annähernd 1.000 km ohne eingesteckte Fahrerkarte zurückgelegt worden war.

Im Rahmen der weiteren Kontrolle auf dem Gelände des Polizeizentrums in Butzbach stellte sich zudem heraus, dass der gesamte Transport mitsamt Ladung im Vorhinein bereits durch eine aserbaidschanische Firma aufgekauft worden war; jedoch ohne den Lastwagen entsprechend umzumelden. Ergo fehlte hier die erforderliche Drittstaatengenehmigung, die für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zwingend erforderlich ist. Dies stellt einen Verstoß gegen das Güterkraftverkehrsgesetz dar, wofür eine Sicherheitsleistung in vierstelliger Höhe erhoben wurde.

Die Ordnungshüter fertigten gegen die beiden aus Aserbaidschan stammenden Personen Strafanzeigen wegen der Fälschung beweiserheblicher Daten. Auch hier waren Sicherheitsleistungen in jeweils fast vierstelliger Höhe fällig. Die Weiterfahrt wurde bis zur Behebung der Beanstandungen untersagt.



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