Bad Vilbel: Platzvergabe und Betreuungssituation in städtischen Kitas

Bad Vilbel
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In der jüngsten Sitzung des Sozial- und Kulturausschusses wurde ein aktueller Bericht zur Betreuungssituation und der Platzvergabe an städtischen Kitas vorgestellt. In einer Präsentation wurde dargestellt, wie die derzeitige Situation in den städtischen Kitas aussieht und anhand welcher Kriterien die Plätze in den Kitas vergeben werden.

„Wir wissen, dass wir gerade in diesem Jahr eine sehr komplizierte Situation an den städtischen Kitas vorfinden und viele Eltern fragen, ob oder wann sie einen Platz für ihre Kinder erhalten. Grundsätzlich stünden beispielsweise für die aktuell 1267 Kinder im Ü3-Alter, also zwischen drei Jahren bis zum Schuleintritt, in den Kitas in Bad Vilbel ausreichend Plätze zur Verfügung, leider aber fehlen uns Erzieherinnen und Erzieher, um die Kinder dann auch betreuen zu können“, berichtet Ricarda Müller-Grimm und belegt dies mit Zahlen. So gibt es in Bad Vilbel gemäß den Betriebserlaubnissen in den elf städtischen Kitas und den zwölf Kitas freier oder konfessioneller Träger insgesamt 1518 Plätze in der Ü3-Betreuung und 346 Plätze in der U3-Betreuung.

„Durch die eigenen Qualitätsstandards der Stadt Bad Vilbel hatten wir in der Vergangenheit zumindest planerisch immer erheblich mehr Erzieherstellen als das sogenannte KiFöG des Landes Hessen es vorgibt. Leider sind allein in den elf Kitas der Stadt Bad Vilbel 28,5 Vollzeitstellen derzeit unbesetzt. Dies hat zur Folge, dass aufgrund der Haftungsproblematik etwa 70 Betreuungsplätze überhaupt nicht vergeben werden können. Bei den freien und kirchlichen Kita-Trägern sieht die Situation meistens vergleichbar aus“, führt Müller-Grimm weiter aus.

Ein weiterer Aspekt ist vor allem die Platzreduzierung in Gruppen durch Einzelintegrationsmaßnahmen. Dies macht in Bad Vilbel in Summe 61 reduzierte Plätze, 38 davon in den städtischen Kitas. „Im Vergleich dazu hatten wir im Jahr 2018 lediglich 17 reduzierte Plätze in den städtischen Kitas. Allein daran sieht man, dass auch aufgrund dieser spezifischen Mehrarbeit die Kapazität in unseren Einrichtungen reduziert werden muss“, belegt die Sozialdezernentin die geschilderte Situation mit Zahlen.

Die Anwerbung von Personal wird durch diverse Maßnahmen begleitet. So wurden jüngst die Erzieherinnen und Erzieher höhergruppiert und erhalten nun die S8b gemäß TVÖD SuE. Zudem werden pädagogische Zusatzkräfte zur Entlastung eingesetzt, bei denen dann auch das Ziel der Qualifizierung besteht. Mit dem Bewerbertag hat man zudem ein mittlerweile traditionelles Format der niedrigschwelligen Bewerbungsmöglichkeit geschaffen. Durch Infofilme und Bewerbung auf verschiedenen Kanälen versucht man auch an Personen heranzukommen, die nicht nur den herkömmlichen Informationsweg beschreiten. Die Stadt bezahlt zudem 150 Euro zusätzlich, wenn eine Erzieherin oder Erzieher sich als Praxisanleiter zur Verfügung stellt. Darüber hinaus werden ein Job-Ticket, das Job-Bike-Leasing und weitere Leistungen wie zusätzliche freie Tage angeboten, um hier als attraktiver Arbeitgeber im Markt bestehen zu können.

„Ab 2024 werden wir zudem ausländische Fachkräfte anstellen, hierfür sind Mittel im Haushalt bereitgestellt. Diese haben entsprechende Qualifizierungen, werden vor Dienstantritt weitergebildet und lernen die deutsche Sprache. Von dieser Maßnahme erhoffen wir uns eine weitere Entlastung der Situation“, so Müller-Grimm abschließend.

Bei der Platzvergabe gelten zudem klare Kriterien. Plätze, die im zweiten Halbjahr, also ab dem 01.08. bis zum 31.12., frei werden, werden im Februar/März angeboten.

Plätze die im ersten Halbjahr, also ab dem 01.01. bis zum 30.06., des Folgejahres frei werden, werden im Oktober angeboten. Die Vergabe erfolgt streng nach Geburtsdatum, berücksichtigt dabei jedoch – im Rahmen der jeweils verfügbaren Plätze einer Einrichtung - auch Geschwisterkinder und solche Kinder, bei denen entsprechende Integrationsleistungen erfolgen müssen. Zudem werden mit Prüfung der Platzvergabe weitere Kriterien abgefragt und geprüft, so unter anderem eine doppelte Berufstätigkeit der Eltern, die Wiederaufnahme der Arbeit oder die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen.



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