Zusätzliche Sozialarbeit für Geflüchtete in Bad Vilbel

Bad Vilbel
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Seit vielen Jahren übernimmt RDW (Regionale Dienstleistungen Wetterau) als Bildungs- und Beschäftigungsträger in der Flüchtlingshilfe die Betreuung und Begleitung von geflüchteten Menschen in den Kommunen im Auftrag des Wetteraukreises. So auch in Bad Vilbel. Die Herausforderungen in der Sozialbetreuung der Geflüchteten sind hierbei immens.

Es bleibt viel zu wenig Zeit, um sich in Einzelfällen intensiv um die Bedürfnisse der Geflüchteten zu kümmern. Die Individualität der einzelnen Menschen und Familien ist aber zum Teil so spezifisch, dass es für eine gelungene Integration von enormer Wichtigkeit ist, bedarfsorientiert und möglichst nachhaltig zu agieren. Oftmals öffnet hier ein vertrauensvolles Gespräch mit den Bewohnern Möglichkeiten der Unterstützung, die im Rahmen der klassischen Betreuungsarbeit nicht leistbar ist.

Deshalb hat man sich von Seiten der Verantwortlichen der Stadt Bad Vilbel entschlossen, Gelder in den Doppelhaushalt 2023/2024 einzustellen, um hierzu einen zusätzlichen Unterstützungsbeitrag leisten zu können, teilt Sozialdezernentin Ricarda Müller-Grimm mit.

Seit dem 01.06.2023 kooperiert der Fachbereich Soziale Sicherung nun mit RDW, der im Rahmen dieser Kooperation eine Kollegin für diese besonderen Bedarfe zur Verfügung stellt. „In direkter Absprache und im Austausch mit unserer städtischen Flüchtlingskoordination wollen wir versuchen, den Integrationsprozess damit zu fördern und den Bewohnern in unseren Gemeinschaftsunterkünften eine zusätzliche Ansprechpartnerin an die Hand zu geben. Mit RDW haben wir einen vertrauensvollen und engagierten Partner, der stets ein gutes Bindeglied zwischen den Geflüchteten, unserem Flüchtlingshilfeverein, den ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern sowie der Stadt Bad Vilbel bildet“, so Müller-Grimm weiter.

Aktuell betreut und verwaltet die Stadt Bad Vilbel 15 Gemeinschaftsunterkünfte mit über 450 Geflüchteten. Ab dem dritten Quartal 2023 kann die weitere Unterbringung von neuen Geflüchteten alleine durch den Wetteraukreis nicht mehr sichergestellt werden. Daher wird das Landesaufnahmegesetz nun ab dem 01.07.2023 auch wieder vermehrt angewendet und den Städten und Gemeinden nach Quote wöchentlich neue Menschen zugewiesen.



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