Zwei Bäume im Kurpark müssen entnommen werden

Bad Vilbel
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Aufgrund eklatanter Schäden an zwei Bäumen im Kurpark müssen diese gefällt werden. Die Fällung erfolgt noch vor Beginn der Brut- und Setzzeit. Nachpflanzungen sollen nach der Herstellung der Wege im Kurpark im Zuge der Erneuerung des Parks auf Basis des Parkpflegewerks erfolgen. Die Fällungen sind mit der Denkmalbehörde und den zuständigen Naturschutzbehörden abgesprochen und von diesen Seiten genehmigt.

„Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht und der teils eklatanten Schäden an den Bäumen kommen wir nicht umhin, diese zu fällen. Im Zuge der Kurparkerneuerung haben wir uns daher aber direkt mit der Denkmalbehörde auseinandergesetzt und entsprechende Planungen für Neupflanzungen vorgenommen. Die Fällung kann noch vor Beginn der Brut- und Setzzeit erfolgen, sodass wir hier auch keine Ausnahmegenehmigung benötigen“, erklärt der Bereichsleiter Grünflächenpflege der Stadt Bad Vilbel, Alexander Kasimir.

Eingriffe in den Kurpark müssen stets mit dem Parkpflegewerk einhergehen. Der Kurpark steht unter diesem besonderen Schutz, damit sein historisches Erscheinungsbild in der entsprechenden Qualität gesichert werden kann. Alle Maßnahmen müssen daher immer auch konform mit den ursprünglichen Plänen Philipp Siesmayers, dem Sohn des berühmten Landschaftsarchitekten und Gartenkünstlers, Heinrich Siesmayer, gehen.

Die geplanten Nachpflanzungen der zu fällenden Bäume sollen nach der Herstellung der Wege im Kurpark erfolgen. „Wir sind hier auch stets im Einklang mit dem Parkpflegewerk, sodass alle Maßnahmen zur Erneuerung und Attraktivierung des Kurparks keinen Einfluss auf die historische Qualität des Parks haben“, so Kasimir abschließend.



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