Bad Vilbel: Neue Straßenreinigungssatzung regelt auch Winterdienste

Bad Vilbel
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Im ersten Moment sind es immer schöne Bilder, wenn sich die ersten Schneeflocken anbahnen, langsam niedersinken und eine herrlich weiße Schicht auf dem Boden bilden. Doch im zweiten Moment bedeutet dies für Eigentümerinnen und Eigentümer, sich bereit für die Schneeräumung zu machen. In Bad Vilbel sind nämlich alle Hauseigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, die Gehwege vor den eigenen Grundstücken zu reinigen und entsprechend zu räumen.

Während bei Straßen mit Gehwegen, diese entsprechend zu räumen sind, muss in verkehrsberuhigten Bereichen oder in Fußgängerzonen ohne Gehweg ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der eigenen Grundstücke freigehalten werden. Zur Vorbeugung von Schnee- und Eisschichten kann Streugut verwendet werden. Hier sieht die Satzung Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material vor. Streusalz darf nur in geringer Menge verwendet werden, falls es festgetretene Schnee- und Eisrückstände gebildet haben. Die Rückstände sind spätestens nach der Frostperiode von dem jeweiligen Eigentümer zu beseitigen.

Schnee- und Eisrückstände, die geräumt werden, müssen auf dem eigenen Grundstückgelagert werden. Ist dies nicht möglich, können diese in Ausnahmefällen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen abgelegt werden, hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass diese den Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt. Setzt ein Tauwetter ein, müssen die Abflussrinnen dringend freigehalten werden. Die entsprechende Schnee- und Eisräumung muss in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr erfolgen, bei einsetzendem Schneefall hat sie unverzüglich zu erfolgen.

Alle Regelungen zum Winterdienst und zu den Räumpflichten gelten auf öffentlichen Verkehrswegen und Grundstücken auch für die Stadt. Die Räumung von Straßen und Wegen erfolgt nach einer Prioritätenliste, wonach zunächst die größeren Ein- und Ausfahrtsstraßen geräumt werden.

Weitere Informationen zum Winterdienst gibt es zudem hier: : https://www.bad-vilbel.de/de/service/strassenreinigung---winterdienst



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