Fördermittel für die evangelische Kita „Ostheim" in Butzbach

Landrat Jan Weckler (Mitte) übergibt den Zuwendungsbescheid an Bürgermeister Michael Merle (links) und Ersten Stadtrat Markus Ruppel. Foto: Wetteraukreis

Butzbach
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Zur Schaffung und Erhaltung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für Kinder erhalten Kommunen und Einrichtungen Fördermittel aus dem Landesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuung" 2021-2023. Landrat Jan Weckler übergab nun einen Förderbescheid in Höhe von über 400.000 Euro an die evangelische Kita Ostheim in Butzbach.

Mit dem Investitionsprogramm werden erforderliche Investitionen für Baumaßnahmen, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen gefördert. „So werden nicht nur weitere Kita-Plätze ermöglicht, sondern auch die bestehenden Strukturen vorangebracht", erläutert Landrat Jan Weckler.

Die Kita Ostheim wurde erst im Januar 2021 neu eröffnet, nachdem sie im Sommer 2013 außer Betrieb genommen worden war. Die alte städtische Kita wurde jedoch von 2019 bis 2020 kernsaniert und es erfolgte ein Anbau in Holzbauweise für insgesamt rund 1,8 Millionen Euro. Das Grundstück und das Gebäude gehören der Stadt, Träger der Kita ist die evangelische Kirche. Für Anbau und Sanierung überreichte Landrat Weckler der Stadt Butzbach nun den Förderbescheid mit einer Summe von über 400.000 Euro.

Bürgermeister Michael Merle freut sich über den Zuschuss: „Die Nachfrage nach Kita-Plätzen steigt weiter an. Mit der Sanierung und dem Anbau konnten wir zwei Gruppen im Bestand erhalten und die Kita um zwei Gruppen erweitern." Die Kita Ostheim verfügt nun über zwei Gruppen für die Ein- bis Dreijährigen und zwei Regelgruppen für die Drei- bis Sechsjährigen.

„In vielen Kitas sind Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen notwendig, um unter anderem den Rechtsanspruch auf die Kita-Betreuung erfüllen zu können. Gleichzeitig steigt auch der Bedarf nach guter Kinderbetreuung. Als Wetteraukreis wollen wir die Voraussetzungen für eine gute frühkindliche Bildung, Betreuung und eine solide Erziehung unterstützen", so Landrat Weckler bei der Übergabe des Zuwendungsbescheids.



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