Freie Wähler: Finanzierbarkeit der Landesgartenschau-Großprojekte unbeantwortet

Büdingen
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Die Frage der Finanzierbarkeit der Landesgartenschau-Großprojekte in Büdingen steht für die FWG-Büdingen weiterhin unbeantwortet im Raum. In einer Presseerklärung machen der Fraktionsvorsitzende Ulrich Majunke und sein Fraktionskollege Thomas Appel deutlich.

„Eine Zustimmung zur Realisierung ist für unsere Fraktion ausgeschlossen, wenn es kein verlässliches Finanzierungskonzept für den Bau eines Stadtparks und einer Sportanlage am Dohlberg gibt. Dazu gehören für uns einerseits ausreichende Fördermittel und andererseits eine Finanzplanung, die mittelfristig ein realistisches Aufwandsszenario bereits bekannter aber vor allem unerlässlicher Pflichtaufgaben abbildet. Grundlage hierfür ist für uns deshalb auch die frühzeitige Vorlage der Haushaltsplanungen für das Jahr 2025. Sehr konkret wird die FWG nun auch mit Blick auf die Höhe der notwendigen Förderungen: „Fördermittel in Höhe von etwa 2,6 Millionen Euro sind nicht ausreichend, wenn wir ausgehend von den aktuellen Schätzungen für die beiden Großprojekte von einem Kostenaufwand in Höhe von etwa 12 bis 14 Millionen Euro ausgehen müssen. Wir haben uns in den vergangenen Monaten viele Angaben zu den beantragten Fördermitteln hartnäckig erfragen müssen. Gleichzeitig fordern wir seit zwei Jahren ein Finanzierungskonzept der Projekte, insbesondere mit einer klaren Auswirkungsanalyse auf zukünftige Haushalte der Stadt Büdingen. Professionell wäre es gewesen, parallel zu den veranschlagten Kostensteigerungen für den Stadtpark, unterschiedlichen Szenarien mit ihrer Wechselwirkung in den kommenden Jahren zu erstellen. Dies wäre spätestens im Jahr 2023 notwendig gewesen, denn zu diesem Zeitpunkt hatten sich die veranschlagten Kosten für den Stadtpark im Finanzplanungszeitraum der Jahre 2024 bis 2026 nahezu verdoppelt. Die sehr oberflächliche und wiederholt schemenhafte Darstellung eines Finanzierungskonzeptes für die Großprojekte hat uns in den Haushaltsberatungen zu Beginn des Jahres veranlasst, einen Sperrvermerk auf den Haushaltsvollzug der investiven Landesgartenschaumittel zu beantragen. Der Vorschlag wurde mit großer Mehrheit angenommen, was konkret bedeutet, dass eine Realisierung des Stadtparks, ohne einen erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, nicht möglich ist. Es ist nur folgerichtig, dass wir nun den Planungsprozess für den Stadtpark nach der Leistungsphase 4 ebenfalls vorübergehend stoppen. Gehen wir diesen Schritt nicht, wird uns dies weitere 200.000 € kosten“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Ulrich Majunke und Thomas Appel betonen darüber hinaus:  „In der öffentlichen Debatte mag es so sein, dass man sich weniger kontroverse Debatten zur Landesgartenschau in Büdingen wünscht und wir teilen auch die Auffassung, dass es sich bei beiden Projekten um wichtige Zukunftsthemen in unserer Stadt handelt. Aber: Wünsche und Wirklichkeit, nicht zuletzt eine gewissenhafte Finanzierung müssen in einen funktionierenden Kontext gebracht werden. Vor allem müssen sie in eine Priorisierung mit anderen ebenfalls wichtigen Projekten gestellt werden. Ausgeschlossen sein muss – so ist zumindest unsere Auffassung - dass aufgrund einer fehlerhaften oder leichtfertigen Finanzplanung, die Bürger nachträglich mit höheren Gebühren oder Steuern belastet werden. Unsere Fraktion ist nicht bereit, exorbitant steigende Kindergartengebühren mit Blick auf eine liederliche Finanzplanung des Stadtparks nachträglich vor den Eltern zu rechtfertigen. Eine solche Entwicklung wird im Falle dauerhaft defizitärer Haushalte allerdings ein sehr realistisches Szenario werden. Wir wollen, dass die Gestaltung des Haushaltes, insbesondere die Realisierung freiwilliger Maßnahmen, hierzu zählen auch niedrige Gebühren oder Steuern, weiterhin in unserer Gestaltungshoheit liegt. Wir werden den Bürgern nicht verschweigen, dass die Risiken momentan eher größer werden. Damit eng verbunden: Im vergangenen und auch in diesem Jahr hat der Wetteraukreis im Rahmen der Haushaltsgenehmigung die dauerhafte Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Büdingen kritisch hinterfragt. Insbesondere die investive Verschuldung und einhergehend damit die Zins- und Tilgungslasten stehen in einem besonderen Blickfeld der Haushaltsgenehmigung. Diese Hinweise dürfen wir nicht einfach ignorieren. Ein kompletter Ausstieg unserer Stadt aus der Landesgartenschau steht für uns nicht zur Debatte. Die Veranstaltung ist aus unserer Sicht ein Gewinn für die Region und auch das tolle bürgerschaftliche Engagement in den Vereinen und Ortschaften soll weiterhin eine breite Unterstützung erfahren. Unsere 1. Stadträtin und viele Mitarbeiter der Verwaltung leisten in dieser Hinsicht eine hervorragende Arbeit. Groß gedacht, aber schlecht gemacht darf allerdings nicht das Motto bei den beiden eng vernetzten Großprojekten sein. Diese Angelegenheit muss Chefsache sein und sollte mit der entsprechenden Arbeitsauffassung auch angepackt werden.“

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