Aufgrund der kürzlich übermittelten Unterlagen zur weiterhin gesperrten Remigiuskirche zeichnet sich nach Einschätzungen der FWG Büdingen ein längerer Sanierungsprozess ab. „Schlimmstenfalls könnte die Kirche noch mehrere Jahre gesperrt bleiben. Ein Umstand, den wir mit der aktuellen Ersatzlösung so nicht dauerhaft akzeptieren wollen“, schreibt die FWG Büdingen.
Eine Generalsanierung wird wohl durch den Eigentümer angestrebt, aber Kosten und ihre zeitliche Umsetzung seien nach wie vor nicht geklärt. Ob es die Möglichkeit für eine vorübergehende Notfallsicherung zur schnellstmöglichen Wiedereröffnung gibt, steht nach Sichtung der Unterlagen und den juristischen Aussagen des Eigentümers eher in den Sternen. Selbstverständlich sollte es eine priorisierte Aufgabe bleiben, die erwähnte Notfallsicherung umzusetzen, aber dieser Weg muss derzeit verlässlich angezweifelt werden. Eventuell im September könnten nach den dortigen Darstellungen weitere Ergebnisse und Kosten der Sanierung folgen. Ob dann und vor allem unter welchen Vorzeichen, eine Sanierung der Kirche beginnt, erscheint fraglich. Darauf darf die Stadt Büdingen nicht weiter warten, wenngleich sie natürlich eine Sanierung der über 1000 Jahre alten Kirche unterstützen sollte. Immerhin handelt es sich bei dem Bauwerk nicht nur um den ältesten Großbau des Wetteraukreises, sie ist auch eine ganz außergewöhnliche Bauschöpfung der Salierzeit.“
Führe man alle diese Aussagen und Erkenntnisse zusammen, sei nun der Zeitpunkt gekommen, die Umsetzung und die Machbarkeit zum Bau einer Trauerhalle durch die Stadt Büdingen prüfen zu lassen“, schreibt die FWG Büdingen in ihrer Pressemitteilung. Anzustreben ist es, die Kosten bereits im Haushaltsjahr 2025 abzubilden.
„Für die Bereitschaft der evangelisch/methodistischen Kirche ihre Räumlichkeiten in den vergangenen zwei Jahren zur Verfügung zu stellen sind wir sehr dankbar, aber den Weg für die Angehörigen und die Trauergemeinde über die vielbefahrene Düdelsheimer Straße zum Friedhof, halten wir für unwürdig. Es muss jetzt in absehbarer Zeit eine andere Lösung geben und sie muss im Umfang, Ort und Anspruch einen würdevollen Charakter für Trauerfeierlichkeiten am Büdinger Friedhof erfüllen.

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