Hauptamtlicher städtischer Denkmalschutzbeauftragter gefordert

Büdingen
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Zur Sitzung der Büdinger Stadtverordnetenversammlung am 13. September beantragte der AfD-Stadtverordnete Robert Wasiliew, die Einsetzung eines hauptamtlichen städtischen Denkmalschutzbeauftragten durch den Magistrat prüfen zu lassen.

Hierzu nimmt er wie folgt Stellung: „In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sind zunehmend Gebäude in der Kernstadt abgerissen worden, die teilweise in einem immer schlechter werdenden Zustand belassen worden waren, aber dennoch einen historischen Wert für Büdingen darboten: etwa die Alte Militärregierung in der Mühltorstraße, die einstige Stadtverwaltung an der Grundschule, oder diverse Sandsteingebäude in der Bahnhofstraße. Nun ist der traditionsreiche Schlachthof am Pferdsbacher Weg in Gefahr, der noch aus dem 19. Jahrhundert stammt, untrennbar mit der Heimatgeschichte Büdingens verbunden und damit prägend für die Identität unserer Stadt ist. Dieser schleichenden Entwicklung darf nicht tatenlos zugesehen werden, sondern es muss sich die Kommunalpolitik vielmehr ihrer Verantwortung bewusster werden, den Bestand der auf ihrem Gebiet befindlichen Gebäude von besonderer historischer Bedeutung angemessen zu schützen. Vor diesem Hintergrund soll der Magistrat nach meinem Dafürhalten damit beauftragt werden, die Einsetzung eines hauptamtlichen städtischen Denkmalschutzbeauftragten, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und der Kosten, zu prüfen und dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Dem Denkmalschutzbeauftragten soll hierbei primär die Aufgabe zukommen, die historische Identität der Stadt Büdingen zu bewahren, allen voran durch die Erstellung eines Denkmalschutzkonzeptes, das laufend den Zustand der denkmalgeschützten Gebäude im Stadtgebiet erfasst und vor allem Maßnahmen für gefährdete Einzeldenkmäler enthält. Hierzu soll er auch als Verbindungsmann und erster Ansprechpartner unserer Kommune zu den hessischen Denkmalschutzbehörden, insbesondere zum Landesamt für Denkmalpflege als oberer Denkmalschutzbehörde und zum Kreisausschuss als unterer Denkmalschutzbehörde, zum Denkmalbeirat des Wetteraukreises, zum Wetterauer Kreisbauamt, zum städtischen Bauamt und zu den Eigentümern denkmalgeschützter Immobilien dienen. Denkmalschutzwürdige Immobilien, die noch nicht im Denkmalverzeichnis Hessen bzw. im Denkmalbuch des Wetteraukreises aufgelistet sind, sollen auf sein Betreiben einer Inventarisierung durch die jeweils zuständige Denkmalschutzbehörde zugeführt werden. Seine Funktion soll darüber hinaus auf die Beratung von Bürgern hinsichtlich der staatlichen Förderung einer Sanierung ihrer denkmalgeschützten Immobilien und auf ein entsprechend denkmalschutzgerechtes Sanieren ausgerichtet sein, um einem zunehmenden Verfall und Abriss historisch bedeutender Gebäude und sonstiger Bauten auf dem Stadtgebiet effektiv entgegenzuwirken. Der schrittweisen Veränderung des historischen Stadtbildes von Büdingen muss schnellstmöglich Einhalt geboten werden.“

 

 



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