Vergangenen Dienstag konnte die Tierrechtsorganisation PETA einen kriminellen Hundehandel in einer Verkaufswohnung in Büdingen aufdecken. Ein etwa sieben Wochen alter Toypudelwelpe wurde für 2.000 Euro über die Internetplattform „deine-tierwelt.de“ angeboten und sollte an diesem Tag direkt verkauft werden. In der Wohnung befand sich ein weiterer kleiner und verängstigter Welpe in einem separaten Zimmer. Die PETA-Ermittlerin sicherte alle Beweise und rief umgehend die Polizei, die sofort reagierte und die zuständige Veterinärbehörde Wetteraukreis informierte.
Allerdings sah die Behörde offensichtlich keinen Anlass zu reagieren: Die beiden verängstigten Hundekinder verblieben trotz schlechten Allgemeinzustands bei der Händlerin. Ob das Veterinäramt inzwischen tätig wurde, ist nicht bekannt. PETA appelliert an alle Tierfreunde, Tiere niemals über Onlineplattformen zu kaufen, sondern immer zu adoptieren.
„Die Veterinärbehörde hat mit dem Verhalten die Arbeit von uns Tierschützern absolut untergraben und damit verhindert, dass zwei kleine Leben gerettet werden konnten. Nicht selten verschwinden Welpen, wenn die Behörden nicht umgehend einschreiten. Wo sich die Hundekinder heute befinden und ob sie überhaupt noch leben, ist ungewiss“, so Jana Hoger, Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA. „Der Welpenhandel in Deutschland boomt. Mittlerweile werden häufig Welpen in Wohnungen verkauft – oftmals wird den unwissenden Käufern dann ein Muttertier präsentiert, zu welchem die zum Verkauf stehenden Tiere jedoch keinerlei Beziehung haben. Wir raten jedem Menschen: Finger weg von Onlinekäufen. Hinter etlichen dieser Geschäfte steht massives Tierleid.“
Bei dem Fall agierte die Verkäuferin mit einer Telefonnummer, welche bereits bei einem anderen illegalen Welpenhandel in Schöneck genutzt wurde. Dabei wurde ein schwerkranker, nicht geimpfter und erst fünf Wochen alter Toypudel verkauft. Die Polizei ermittelt in dem Fall.
Wien setzt Zeichen gegen Welpenhandel: Strafen auch für Käufer illegal gehandelter Tiere
In Wien gilt seit der letzten Tierschutzgesetznovelle, dass auch der Kauf von Welpen aus illegalem Handel unter Strafe gestellt wird. Käufer von illegal gehandelten Tieren müssen mit Strafen von bis zu 3.750 Euro rechnen. PETA appelliert an die deutsche Bundesregierung, diesem Beispiel zu folgen – denn nur so kann das Tierleid effektiv beendet werden.
Welpenhandel ist kein Einzelfall
Noch immer floriert das Geschäft mit Tierbabys über Internetportale. Händler verlangen für die Welpen häufig mehrere tausend Euro. Nach der Kontaktaufnahme über Onlineportale werden die Tiere oft mit gefälschten Heimtierausweisen an ihre neuen Halter verkauft. Häufig kommen die Hundekinder aus Osteuropa. Dort harren Hundemütter auf „Welpenfarmen“ tagtäglich, teils ohne Tageslicht in engen Käfigen in ihren eigenen Fäkalien aus. Viele von ihnen leiden an schmerzhaften Hautkrankheiten. Die Mütter werden in ihrem kurzen Leben in dieser der Branche nur einen Zweck missbraucht: dauerhaft Welpen zu gebären. Sind sie für die Züchter nicht mehr „produktiv“ genug oder zu alt, werden sie in der Regel getötet oder ausgesetzt. Ihre im Internet angebotenen Kinder sind oftmals schwer krank, verwurmt, ohne Impfschutz und voller Parasiten. Die Transporte aus fernen Ländern nach Deutschland schwächen die Welpen zusätzlich.
Um PETA bei der Aufdeckung von illegalem Welpenhandel zu unterstützen, können Verdachtsfälle direkt über die Welpenhandel-Meldeseite der Tierrechtsorganisation gemeldet werden.

Der Toypudelwelpe ist viel zu jung, um von seiner Mutter getrennt und zum Verkauf angeboten zu werden. / © PETA Deutschland e.V.
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