Stadt Büdingen zum Abbrennverbot von Feuerwerkskörper

Foto: Stadt Büdingen

Büdingen
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Die Stadt Büdingen weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Kleinfeuerwerk, z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.), über das von 02.01. bis 31.12. bestehende Abbrennverbot hinaus,

auch am 31.12.2025 und 01.01.2026 im Bereich der Historischen Altstadt, innerhalb der Grenzen der Stadtmauer einschließlich der jeweiligen Straßenfläche (siehe Plan),sowie der Vorstadt und in den Stadtteilen Büdingens mit den alten, historischen Dorfkernen (Hohe Ansammlung von Fachwerk), verboten ist. 

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

buedingenfeuerwerk kg

Foto: Stadt Büdingen



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