Friedberg stärkt Attraktivität der Innenstadt mit neuer Bebauungsplanänderung

Im Gespräch vor Ort (v. l.): Tobias Brandt (Amtsleiter für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen), Kjetil Dahlhaus (Bürgermeister) und Ann Kathrin Magic (Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen; Abteilungsleiterin). Foto: Stadt Friedberg/ Hessen

Friedberg
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Mit der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 88 setzt die Stadt Friedberg neue Leitplanken für die künftige Entwicklung der Kaiserstraße und darüber hinaus. Ziel ist es, die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten und Nutzungen zu verhindern, die das Stadtbild schwächen und den Einzelhandel verdrängen.

Unmittelbarer Anlass für die Anpassung ist die zunehmende Ansiedlung von Betrieben, die für die breite Bevölkerung kaum Mehrwert bieten und nicht der Versorgung vor Ort dienen. Dazu zählen unter anderem Wettbüros, Callshops oder Automaten-Kioske. Solche Entwicklungen führen zu einer Verdrängung klassischer Einzelhandelsgeschäfte, verringern die Attraktivität der Innenstadt und verstärken den sogenannten „Trading-Down-Prozess“, eine Abwärtsspirale, in der Leerstände und mindere Nutzungen einander verstärken.

Bürgermeister Kjetil Dahlhaus erklärt: „Wir wollen die Qualität des Angebots in unserer Innenstadt sichern und gezielt weiterentwickeln. Nutzungen, die das Stadtbild belasten oder kaum einen Mehrwert für die Menschen bieten, dürfen nicht überhandnehmen. Unser Ziel ist eine lebendige und vielfältige Innenstadt, die Friedberg stärkt und für Bürgerinnen, Bürger und Gäste attraktiv bleibt.“

Der bestehende Bebauungsplan schließt bereits bestimmte Nutzungen wie Sexshops oder Sportwetten aus. Neue Geschäftsmodelle und rechtliche Schlupflöcher machen jedoch eine regelmäßige Anpassung erforderlich. Mit der Änderung werden nun auch Wettannahmestellen, Automaten-Kioske und Fremdwerbung ausgeschlossen. Fremdwerbung meint Werbeanlagen, die nicht direkt für das Produkt oder die Dienstleistung am Standort werben. Mit diesem Schritt soll die Sichtbarkeit der ansässigen Geschäfte gestärkt werden.

Ein weiterer Fokus liegt auf den sogenannten „Postenwarenverkaufsläden“, umgangssprachlich 1-Euro-Läden. Diese zeichnen sich häufig durch aggressive Außenwerbung und ein Sortiment mit kurzlebigen Produkten aus, die überwiegend über den Preis vermarktet werden. Fachgeschäfte mit qualitativ hochwertigen und langlebigen Produkten geraten dadurch zunehmend unter Druck.

„Die Kaiserstraße ist das Herz unserer Innenstadt. Mit der Anpassung des Bebauungsplans schaffen wir klare Rahmenbedingungen, die die positive Entwicklung nicht nur hier, sondern für die gesamte Innenstadt absichern. Wir setzen auf Qualität und Vielfalt und geben den Gewerbetreibenden damit Planungssicherheit.“, so Tobias Brandt, Amtsleiter für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen.

Bestehende Geschäfte genießen Bestandsschutz und können weiter betrieben werden. Parallel zur Änderung des Bebauungsplans wird zudem auch die Gestaltungssatzung für die Kaiserstraße überarbeitet. Damit sollen zusätzliche Regeln für Werbeanlagen eingeführt werden, um ein harmonisches Stadtbild sicherzustellen.

„Unsere Aufgabe ist es, die Innenstadt behutsam weiterzuentwickeln und gleichzeitig ihre gewachsene Struktur zu bewahren. Mit der Änderung schaffen wir wichtige Instrumente, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und das Stadtbild nachhaltig zu verbessern.“, schließt Ann-Kathrin Magic, Abteilungsleiterin im Amt für Stadtentwicklung, ab.

Die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 88 wurde in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung bekanntgemacht und damit rechtskräftig. Friedberg setzt damit ein deutliches Signal für eine lebendige, vielfältige und attraktive Innenstadt.

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Im Gespräch vor Ort (v. l.): Tobias Brandt (Amtsleiter für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen), Kjetil Dahlhaus (Bürgermeister) und Ann Kathrin Magic (Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen; Abteilungsleiterin). Foto: Stadt Friedberg/ Hessen



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