Ordnungsamt: Hecken und Sträucher schneiden und Gehwege reinigen

Hirzenhain
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Das Verkehrsschild ist kaum noch zu sehen hinter dem prachtvollen Strauch. Dass hier Vorfahrt zu gewähren ist, ist für Autofahrer fast nicht zu erkennen.

Klare Sache: Auch wenn das üppige Grün schön anzuschauen ist, an Stellen wie dieser gefährdet es schlicht die Sicherheit. Das Hirzenhainer Ordnungsamt musste in den vergangenen Wochen mehrere Beschwerden über verdeckte Verkehrsschilder und zugewachsene Gehwege registrieren. „Dies dient nicht nur der freien Sicht und freien Fahrt entlang der Straßen, sondern ermöglicht das ungehinderte Spaziergehen und auch das Radfahren der dazu berechtigten Kleinkinder auf den Gehwegen. Ebenso unsere Senioren, die zum Teil mit ihrem Rollator unterwegs sind, oder auch Eltern mit Kinderwagen werden unnötig behindert oder gefährdet, wenn sie vom Gehweg auf die Straße ausweichen müssen.", stellt das Ordnungsamt der Gemeinde fest.

Daher erinnert die Gemeinde Hirzenhain daran, dass Grundstückseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen müssen. Sie als Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können.

Egal ob bebautes oder unbebautes Grundstück – Eigentümer müssen mit einem konsequenten Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze dafür Sorge tragen, dass auf ihrem Grundstück wachsende Bäume und Sträucher nicht in Verkehrsflächen hineinragen. Diese Verpflichtung endet nicht auf Kopfhöhe: Bäume sind so zurückzuschneiden, dass über Gehwegen ein Raum von mindestens 2,50 m Höhe freibleibt, über Straßen mindestens 4,50 m. Auch Verkehrszeichen müssen gut sichtbar sein. Denken Sie auch daran, Straßenlampen freizuschneiden. Bei Gefahr in Verzug kann die zuständige Behörde die Anpflanzungen sofort beseitigen/zurückschneiden lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Verkehrssichernde Pflegeschnitte können übrigens in jeder Jahreszeit durchgeführt werden, ein im Landschaftsgesetz Hessen verankerter Schutz von nistenden Vögeln greift hier nicht.

Darüber hinaus sieht die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hirzenhain vor, dass Gehwege und Flussrinnen einmal wöchentlich zu reinigen sind. Darunter fällt die Säuberung der Flächen von Staub, Kehricht, Schlamm und Gras, außerdem ist der Bewuchs zwischen Platten und Pflastersteinen zu beseitigen.

"Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht als Grundstücksbesitzer ohne Aufforderung des Ordnungsamtes nach, so dass keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen wie Ersatzvornahme oder Androhung eines Bußgeldes erforderlich werden", schreibt die Gemeinde Hirzenhain in der Pressemitteilung.



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