Karben: Ankündigung Grabmalprüfung 2024

Karben
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Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften sind Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu prüfen. Nach der Frostperiode werden deshalb die Grabmale auf den Friedhöfen der Stadt Karben auf ihre Standfestigkeit von den Bediensteten der Stadt Karben überprüft.

Hiermit entfällt nicht die Pflicht der Nutzungsberechtigten von Grabstellen, die Anlagen auf den Grabstellen mindestens einmal jährlich, und zwar im Frühjahr nach Beendigung der Frostperiode, auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen (§ 28 der Friedhofsordnung der Stadt Karben). Die Überprüfung der Grabmale wird am Montag, dem 22. April 2024 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erfolgen. Sollten witterungsbedingt die Grabsteinüberprüfungen nicht zu dem o.g. Termin stattfinden können, wird darauf hingewiesen, dass keine erneute Bekanntmachung erfolgt, sondern die Überprüfung auf einen der darauffolgenden Tage verschoben wird.

Bemängelte Grabmale erhalten einen Aufkleber, und die Nutzungsberechtigten dieser Grabstellen werden zusätzlich schriftlich darüber informiert, dass der Grabstein durch eine Fachfirma zu befestigen ist. Um Kosten für die Befestigung des Grabmals zu sparen, erhalten Nutzungsberechtigte, deren Grabmal moniert wurde und bei denen die Ruhezeit des Grabes fast abgelaufen ist, die Möglichkeit, die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren bei Erdbestattungen und 20 Jahren bei Urnenbestattungen aufzugeben. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag auf Einebnung der Grabstätte an die Friedhofsverwaltung der Stadt Karben zu stellen.



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