Wasiliew kritisiert Inlandsgeheimdienst

Himbach
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Robert Wasiliew (AfD), Mitglied der Büdinger Stadtverordnetenversammlung und des Wetterauer Kreistages, nahm an einer Informationsveranstaltung der Gemeindevertretung Limeshain am 15. Februar 2023 in der Limeshalle in Himbach teil, zu der ein Referent des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz.eingeladen war.

Im Nachgang übt Wasiliew deutliche Kritik am Inlandsgeheimdienst.

Zum Vortrag nimmt er wie folgt Stellung: „Der hessische Inlandsgeheimdienst, der den harmlos klingenden Namen 'Landesamt für Verfassungsschutz' trägt, hat in aller Öffentlichkeit zur Schau gestellt, dass er eine politisch instrumentalisierte Behörde ist, die entgegen allen verfassungsrechtlichen Prinzipien wie dem staatlichen Neutralitätsgebot unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat in einen politisch linken Gesinnungsstaat verwandeln möchte. Sein Referent hat unmissverständlich klargestellt, dass jeder, der sich gegen eine multikulturelle Gesellschaft wendet, damit zugleich 'liberale demokratische Grundwerte' abschaffen wolle, dadurch 'fatalste Menschenrechtsverletzungen' hervorrufe und aus diesen Gründen als Verfassungsfeind zu beobachten sei. Dabei verkennt er jedoch, dass die multikulturelle Gesellschaft keinerlei Verfassungsrang genießt und es daher jedem Bürger und jeder politischen Partei freisteht, sich gegen eine multikulturelle Gesellschaft, die im Übrigen auf eine Idee der radikalen Linken zurückgeht, einzusetzen. Nicht nur der amtierende CDUBundesvorsitzende Friedrich Merz und der ehemalige Bundestagspräsident Norbert Lammert hatten sich einst für eine 'deutsche Leitkultur' als Gegenentwurf zu einer multikulturellen Gesellschaft ausgesprochen, sondern auch die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die ehemalige Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer hatten noch vor wenigen Jahren verlautbart: 'Multikulti ist gescheitert. Das ist die Wahrheit'. In der Konsequenz müsste der hessische Verfassungsschutz auch diese Personen zu angeblichen Verfassungsfeinden erklären."

Darüber hinaus habe der Referent des Landesverfassungsschutzes deutlich gemacht, dass er eine Zensur von strafloser „Hass und Hetze“ im Internet für verhältnismäßig erachte, aber eine Stärkung der Bürgerbeteiligung durch mehr direkte Demokratie ablehn: "Nach seiner Ansicht gebe es „gute Gründe“, wieso man Volksabstimmungen „nur partiell heranzieht“, denn seien bereits „genügend Möglichkeiten für politische Partizipation vorhanden“. Damit tritt der Geheimdienstmitarbeiter, der vorgibt, die Verfassung schützen zu wollen, sowohl die Meinungsfreiheit als vornehmstes Grundrecht überhaupt, als auch das elementare Demokratieprinzip, nach der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, mit Füßen. Die von ihm geäußerten Sichtweisen stimmen allerdings, wenig überraschend, mit denen der etablierten Parteien in der Hessischen Landesregierung überein, die ihre Machtpositionen gegenüber den Bürgern, auch mithilfe von verfassungswidrigen Grundrechtseingriffen wie der Überwachung von Telefonaten und E-Mail-Schriftverkehr zwischen unbescholtenen Personen, abschirmen wollen. Vor diesem Hintergrund muss die Frage erlaubt sein: Wer schützt unsere Verfassung eigentlich vor dem sogenannten 'Verfassungsschutz'?", so Wasiliew abschließend.



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