Bürgerbüro für dringende Wahlangelegenheiten auch über Weihnachtsfeiertage besetzt

Rosbach vor der Höhe
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Wegen der geplanten vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist das Bürgerbüro für dringende Wahlangelegenheiten, wie insbesondere die Bescheinigung des Wahlrechts auf den Formblättern für Unterstützungsunterschriften sowie die Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen, entgegen der ursprünglichen Planung der Stadtverwaltung auch an den Tagen um Weihnachten und Silvester (23., 27. und 30.12.2024) zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt.

 

 

 



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