Stadt Rosbach erinnert an Verantwortung für sichere Wege

Rosbach vor der Höhe
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Der Winter zeigt sich in den kommenden Tagen von seiner kalten Seite: Meteorologen warnen vor Schneefällen und Glättegefahr in der gesamten Region. Der städtische Bauhof steht bereit, um die Fahrbahnen im Stadtgebiet sicher und befahrbar zu halten. Gleichzeitig appelliert die Stadt an alle Bürgerinnen und Bürger, ihrer Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen nachzukommen, um die Sicherheit für alle Fußgänger zu gewährleisten.

Bürgermeister Steffen Maar appelliert an das gemeinschaftliche Verantwortungsgefühl der Rosbacherinnen und Rosbacher: „Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Ich danke unserem Bauhof für den unermüdlichen Einsatz auf den Straßen und zugleich allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch das Räumen ihrer Gehwege Verantwortung für ihre Nachbarn übernehmen.“ 

Die allgemeine Räum- und Streupflicht im Überblick 

Um Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Miteinander im Winter zu ermöglichen, sind alle Grundstückseigentümer – und somit auch Mieter – gesetzlich verpflichtet, für freie und sichere Gehwege zu sorgen. Die Stadtverwaltung hat die wichtigsten Regeln noch einmal zusammengefasst: 

  • Zeitraum: Die Räum- und Streupflicht gilt täglich in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss auch mehrmals täglich geräumt und gestreut werden.
  • Wo muss geräumt werden? Die an das eigene Grundstück angrenzenden Gehwege müssen von Schnee und Eis befreit werden.
  • Was, wenn kein Gehweg da ist? Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein Streifen von 1,5 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze freizuhalten.
  • Sonderfälle: Die Pflicht zum Winterdienst besteht auch dann, wenn eine öffentliche Grünfläche, eine Böschung, ein Graben oder ein Parkstreifen zwischen dem Grundstück und dem Gehweg bzw. der Straße liegt. Auch öffentliche Treppenaufgänge sind von den Anliegern freizuhalten.
  • Einseitige Gehwege: Bei Straßen mit nur einem Gehweg sind die Eigentümer beider Straßenseiten im wöchentlichen Wechsel für den Winterdienst zuständig.
  • Tauwetter: Um Überschwemmungen zu vermeiden, müssen bei Tauwetter die Abflussrinnen und Gullys von Schnee und Eis befreit werden, damit das Schmelzwasser ungehindert ablaufen kann.

Zum Schutz der Umwelt bittet die Stadt darum, abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat zu verwenden. Streusalz sollte nur sparsam und an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen oder starken Gefällen eingesetzt werden. 

Ein Blick hinter die Kulissen: Der Rosbacher Winterdienst im Video 

Wer schon immer wissen wollte, wie der Winterdienst in Rosbach genau funktioniert, bekommt spannende Einblicke auf der städtischen Internetseite oder in YouTube. In einem Video erklärt Bauhofsleiter Benjamin Warlich, wie die Einsätze koordiniert werden, welche Technik zum Einsatz kommt und wie die Mitarbeiter nachts alarmiert werden, um für freie Straßen zu sorgen. Das Video ist zwar bereits vier Jahre alt, hat an seiner Aktualität aber nichts verloren und zeigt eindrucksvoll die wichtige Arbeit des Bauhof-Teams. Das Video finden Sie auf dem YouTube-Kanal der Stadt oder direkt unter diesem Link: https://youtu.be/bx5hdMAMazA Alle Informationen zur Straßenreinigungssatzung sind auch auf der städtischen Homepage unter www.rosbach-hessen.de zu finden.



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