• Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Gießen informiert zur Beschäftigtenqualifizierung

• Online-Vortrag am Mittwoch, 6. April von 10 bis 11 Uhr

• Anmeldung erwünscht

 

Wie es gelingt den Bedarf an Fachkräften im eigenen Betrieb zu sichern, ist ein viel diskutiertes Thema unter Arbeitgebern. Dabei rückt die Qualifizierung von Beschäftigten immer häufiger in den Fokus. Denn: Eine Investition in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine nachhaltige und lohnende Investition in die Zukunft des Unternehmen

Welche Qualifizierungen finanziell unterstützt, ob auch eine Teilqualifizierung möglich ist und ob die Zeit der Kurzarbeit auch für eine Weiterbildung genutzt werden kann, erfahren Interessierte im Online-Vortrag am Mittwoch, 6. April von 10 bis 11 Uhr. Unter dem Motto „Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten" lädt der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Gießen Arbeitgeber*innen und Beschäftigte, die Interesse an einer Qualifizierung im Betrieb haben, ein. Es sind ausdrücklich auch Interessierte eingeladen, die bislang noch in keinem Kontakt zur Arbeitsagentur stehen.

 

Eine Anmeldung ist erwünscht unter der Rufnummer 0641 / 9393 374 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Informationen zur Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/weiterbildung-qualifizierungsoffensive

 

Foto: Arbeitsagentur

In der Woche vor Ostern, ab voraussichtlich Montag, den 11.04.2022 müssen sich die Verkehrsteilnehmenden auf der L 3351 in Friedberg/Dorheim auf eine Änderung in der Verkehrsführung einstellen. Zur Durchführung von notwendigen Fahrbahnreparaturarbeiten wird es erforderlich die Fahrbahn zwischen dem Kreuzungsbereich am Friedhof und der Kammerfeldstraße bis zum Ortsausgang für die Dauer von drei Tagen voll zu sperren. Die Umleitung hierzu führt ab Friedberg/Fauerbach über Ossenheim - Dorn-Assenheim - Weckesheim - Beienheim zur B 455. Die entgegengesetzte Fahrtrichtung wird analog umgeleitet.

Die Hessische Landesregierung hat notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Ab dem Wochenende ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Für die meisten Übergangsregeln, die seit dem 19. März 2022 in Hessen gelten, gibt es dann keine Rechtsgrundlage mehr. Sie laufen entsprechend in weiten Teilen aus.

Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am heutigen Montag (28. März 2022) bei 64.227, 1.544 mehr als am Freitag gemeldet. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt laut RKI bei 1482.2.

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